Viel Ärger wegen der Krankenversicherung
Florian, 37 und aus Schöneberg, berichtet von seinen Erfahrungen mit dem Jobcenter Tempelhof-Schöneberg
Thomas, mein Vorgänger in der "Erfahrungsberichterstattung" mit dem Jobcenter, hat sich vor allem auf Idee und Wirklichkeit der Vermittlung in Arbeit, also des SGB III-Teils aus dem arbeitspolitischen Programm "Fördern und Fordern", konzentriert. Und dabei so Einiges konstatiert, was wahrlich auch mir nicht fremd ist. Wobei ich dazu auch um Verständnis für die Mitarbeiter des Jobcenters werben möchte, die ganz bestimmt keine leichte Aufgabe haben und sich offensichtlich sich nicht über zu wenig Arbeit beklagen können. Weniger Verständnis verspürt man allerdings, wenn man mitbekommt, wie in diesem Bereich andauernd umstrukturiert wird und die Zuständigkeiten der Arbeitsvermittler wechseln...
Ich selbst möchte mich also mit meinem Einblick in das noch umstrittenere und vielleicht auch "leidigere" Thema, den Leistungsteil nach dem SGB II, befassen. Dabei kommt man schwer umhin, beim Erzählen ein wenig ins Detail zu gehen und sich nüchternen Blicks und guten Mutes in den Regelungsdschungel zu begeben. - Der neugierige Leser möge es mir nachsehen. Denn ich meine, was ich zu berichten habe, sagt am Ende doch Einiges aus über die Situation der bzw. einiger Betroffener, bestehende Probleme und überhaupt die Crux der ganzen Angelegenheit. Und, zu meiner größten Bekümmerung, auch über Momente des Versagens von Politik und nicht zuletzt unserer Partei: Die Geschichte mit dem Jobcenter kann damit beginnen, dass man im Jahre 2009 als Freiberufler - etwa als Rechtsanwalt, der nach einem Bruch in seiner Erwerbsbiographie in Berlin neu auf Stellensuche geht und dabei auch Grund zum An-die-eigene-Nase-Fassen hat - sich vor der Antragstellung erstmal bei der gebührenpflichtigen 01805er-Servicehotline nach dem Leistungsumfang erkundigt. Und unter Anderem die etwas zögerlich gewährte Information erhält, auch die Kosten für die private Krankenversicherung würden übernommen, weil man ja seit diesem Jahr nicht mehr in die gesetzliche wechseln darf. Jedenfalls bis zur Höhe des für Leistungsempfänger halbierten Basistarifs, der die gesetzliche leistungsmäßig abbildet und halbiert gut 284 EUR beträgt (Wer kann sich an die Diskussionen noch erinnern?). Wochen später findet man dann im Briefkasten, inzwischen mit einem wiederum freiberuflichen Nebenjob versorgt (Anstellung geht berufsrechtlich nicht so leicht als RA), den vorläufigen Leistungsbescheid. In dem dann nur ein Zuschuss zur PKV in Höhe des Mindestbeitrags zur gesetzlichen gewährt wird, sich damit plötzlich eine monatliche Deckungslücke in Höhe von etwa 145 EUR bei den Kosten auftut und einem diese Lücke noch nicht einmal beim brav angegeben zu erwartenden Einkommen abgesetzt wird. - Was macht man da? Nun, als Anwalt muss man sich natürlich schlau machen können und stellt fest, dass das in der Tat alles genauso im Gesetz steht. Und zugleich die Sozialgerichte auf volle Kostenübernahme (bis 284 EUR) für die Betroffenen entscheiden, weil ein eklatanterer Verfassungsverstoß (Art. 1 und 3 GG) kaum vorstellbar ist, und dabei unter mittelschweren Verrenkungen eine andere Vorschrift "analog" anwenden. Also stellt man beim Jobcenter einen entsprechenden Überprüfungsantrag und legt Widerspruch ein, in der Erwartung, dass einem die Zusatzkosten wenigstens vom Einkommen abgezogen werden. Was übrigens einen Verzicht auf 20% des Einkommens bedeutet, weil man zwischen 100 und 800 EUR eben soviel behalten darf. Und man wechselt natürlich in den günstigsten Tarif bei der PKV, der ohne hunderte EUR hohe Selbstbeteiligung zu haben ist, und dann immerhin klar unter dem halbierten Basistarif liegt. Als Nächstes nimmt man halbwegs freudig erregt einen Anruf von einer neuen und außerordentlich sympathischen Sachbearbeiterin entgegen, die einem einige Fehler zugibt, wenigstens den Abzug der Deckungslücke vom Einkommen in Aussicht stellt und nach der Rücknahme des Widerspruchs fragt. Das ist schon in Ordnung denkt man sich, und so passiert dann auch. Denkste. Etwa dreieinhalb Monate später, nach dem Ablauf des ersten Bewilligungszeitraums, flattert der Alles wieder zurücknehmende endgültige Leistungsbescheid ins Haus, zusammen mit einem Rückforderungsbescheid über 727 EUR. Man ist getroffen, ernsthaft niedergeschlagen und fühlt sich auf den Arm genommen. Bittet an der 01805er-Nummer um einen Rückruf der - natürlich neuen - Sachbearbeiterin. Die macht das auch, gibt aber nicht nach. Der neue schriftliche Überprüfungsantrag wird abgeschmettert, unter insoweit korrektem Hinweis auf § 11 Abs. 2 SGB II, der für Einkommen aus Erwerbstätigkeit unter monatlich 400 EUR die Absetzung von notwendigen Kosten ausschließt und zugleich unabhängig von tatsächlich anfallenden Kosten einen "Grundfreibetrag" von 100 EUR jedem Erwerbstätigen zubilligt. Unter den Tisch fällt allerdings der sehr viel unbestimmtere Abs. 3 des § 11, der zusätzlich die Absetzbarkeit von "zweckbestimmten" Einnahmen vorsieht, wenn sie anderen Zwecken als die Leistungen nach dem SGB II dienen und den Empfänger nicht "unbillig" bevorteilen. Von dem Grundproblem der offensichtlich verfassungswidrigen Regelung bei der PKV mal ganz abgesehen. Ist ja interessant, möchte man jedenfalls meinen, wer gesetzlich versichert ist und einen weitgehend kostenfreien Minijob hat, ist voll krankenversichert und kann die 100 EUR in die Tasche stecken. Und in der Arbeitslosigkeit selbständig Nebenerwerbstätige mit regelmäßig notwendigen Kosten und vor allem mit zwingend privater Krankenversicherung??? (Die gibt es heutzutage mehr, als mancher glaubt.) - Das Ende vom Lied ist noch nicht gesungen. Mein nächster Widerspruch oder zur Not auch die anschließende Klage haben exzellente Chancen, die vollen Kosten der PKV bewilligt zu bekommen, was dann eine Nachzahlung des Jobcenters in Höhe von über 200 EUR bedeutet. Außerdem muss es mich im Erfolgsfall auch noch als Rechtsanwalt bezahlen, der in eigener Sache agiert. Meine Heimkanzlei ist inzwischen weitestgehend eingerichtet, das erste fremde Mandat ist da. Im Ergebnis, kein Grund zu Jammern über diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Richter und Rechtsanwälte...
Aber: Was ist eigentlich mit den von diesem oder vergleichbarem Gesetzgebungsversagen und Behördenwillkür Betroffenen, die sich nicht zu wehren wissen? Vielleicht sogar nicht die Kraft aufbringen, zum Rechtsanwalt zu gehen? Und welche staatlichen Ressourcen werden in solchen Fällen gebunden und welche Kosten verursacht? Und wie viel Überlastung und Frustration der Jobcentermitarbeiter wird durch so etwas verursacht? Und, vielleicht sogar am schlimmsten, wie viele Betroffene werden so oder ähnlich motiviert, das Jobcenter "dann halt selbst zu bescheißen"?


