Experimentierklausel soll verlängert werden
Die Erprobungsregel des Hochschulgesetzes wird über das Jahr 2007 hinaus verlängert
Der Wissenschaftsausschuss hat in seiner letzten Sitzung einer weiteren Verlängerung der Experimentierklausel zugestimmt, mit der zahlreiche Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes außer Kraft gesetzt werden. Durch diese Klausel erhalten die Hochschulleitungen vorübergehende zusätzliche Entscheidungskompetenzen, die sie zur Entwicklung der Hochschulen nutzen können.
Die Verlängerung der Erprobungsregel war notwendig geworden, da bis zu ihrem Auslaufen Ende 2007 voraussichtlich noch kein neues Hochschulgesetz in Kraft getreten sein wird. Eine dauerhafte Fortschreibung der Experimentierklausel ist von Seiten der Koalitionsfraktionen jedoch nicht vorgesehen. Aus diesem Grund erfolgt die Verlängerung lediglich bis zu einem Außerkrafttreten der betroffenen Paragraphen durch eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes. Diese Novelle wird gegenwärtig vorbereitet und es ist davon auszugehen, dass spätestes zum 1. Januar 2009 ein neues Hochschulgesetz in Kraft treten wird.
Klar ist, dass es im neuen Hochschulgesetz keine Experimentierklausel mehr geben soll.