Sonderpädagogische Lehrerausbildung

Kleiner Master soll überprüft werden

Nach dem Bildungsausschuss hat nun auch der Wissenschaftsausschuss einem Antrag zugestimmt, in dem der Senat aufgefordert wird die Qualität der sonderpädagogischen Lehrerausbildung erneut zu überprüfen und zu berichten, ob eine Ausweitung des Masterstudiengangs auf 3 Semestern zur Sicherstellung der Ausbildungsqualität beitragen könnte.

Hintergrund dieses Antrags ist die Einführung eines zweisemestrigen so genannten kleinen Masters am Institut für Rehabilitationspädagogik, die bei vielen Studierenden auf Protest gestoßen ist. Besonders heftig wurde kritisiert, dass innerhalb der lediglich einjährigen Ausbildung nicht alle notwendigen Qualifikationen für den anspruchvollen sonderpädagogischen Lehrerberuf vermittelt werden können. Der Antrag greift diese Kritik nun auf und eröffnet den Weg zu einer möglichen Ausweitung des Rehabilitations-Masters auf 3 Semester.

Bis Ende Juli soll der Senat berichten, wie in anderen Bundesländern die sonderpädagogische Lehrerausbildung organisiert wird, welche Anforderungen das Land Brandenburg - für das Berlin die Lehrer in diesem Bereich mit ausbildet - an Sonderpädagogen stellt, ob und wie ein dreisemestriger Master die Qualität der Ausbildung verbessern kann und welche Übergangsregelungen notwendig sind, um die Studierenden des kleinen Masters in einen ggf. ausgeweiteten Studiengang zu überführen.

Durch diesen Antrag wird die politische Stoßrichtung der Koalition deutlich, die Qualität der sonderpädagogischen Lehrerausbildung zu sichern und hierfür auch eine Ausweitung des Masters vorzunehmen.

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