Wissenschaftsausschuss diskutiert über klinische Forschung
Anhörung zu den Rahmenbedingungen im Bereich der patientenbezogenen klinischen Forschung
Im Rahmen einer Anhörung diskutierte der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung am 14. März 2007 die die aktuelle Situation der patientenbezogenen klinischen Forschung. Dies geschah vor allem vor dem Hintergrund der seit Oktober 2005 arbeitenden Ethik-Kommission des Landes Berlin, die für die Bewertung von klinischen Arzneimittelprüfungen in Berlin zuständig ist.
Zur Anhörung geladen waren Vertreter der Charité Universitätsmedizin Berlin, der Ethik-Kommission des Landes Berlin sowie des Verbandes der Forschenden Arzneimittelhersteller. Sie nahmen Stellung zur Arbeit der im Jahr 2005 neu gegründeten Ethik-Kommission des Landes Berlin. Diese war in der Folge der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes errichtet worden und vereinigte die bis dahin insgesamt 5 Ethik-Kommissionen in Berlin, die in verschiedenen Institutionen, wie der Charité und der Ärztekammern angesiedelt waren. Im Jahr 2006 waren insgesamt 664 Anträge bei der Ethik-Kommission eingegangen, von denen 188 Anträge federführend in Berlin behandelt wurden. Lediglich 11 dieser 188 federführend behandelten Anträge wurden von der Kommission abgelehnt. Bei den nicht federführend bearbeiteten Anträge wurde bei 0,2 Prozent ein negatives Votum abgegeben. Im Vergleich zum Jahr 2005 war die Zahl der Anträge im vergangenen Jahr deutlich angestiegen.
Alle geladenen Vertreter äußerten sich weitgehend positiv über die Arbeit der Ethik-Kommission in Berlin. Vor allem die rasche und fristgerechte Bearbeitung der Anträge wurde hervorgehoben. Kritisiert wurde von dem Vertreter des Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller die große Zahl an Ethikkommissionen in Deutschland (insgesamt 57) und die in Berlin zum Teil ungünstige Erhebung von Gebühren. Seitens der Charité wurde kritisiert, dass die Kommission des Landes im Vergleich zu der früher direkt bei der Charité angesiedelten Kommission zu groß und zu schwerfällig sei. Außerdem wies Herr Professor Ganten von der Charité darauf hin, dass die von der Kommission erteilten Auflagen bei Studien, die in mehreren Ländern durchgeführt werden, zu erheblichen Verzögerungen führen. In letzter Konsequenz könnte dies zur Folge haben, dass Berlin von den Studien ausgenommen werde.
Wissenschaftssenator Zöllner erklärte, dass dem Senat daran gelegen sei, sowohl den Patientenschutz auf höchstem Niveau zu sichern und gleichzeitig die Bedingungen für eine weitere Stärkung des Forschungsstandortes Berlin zu schaffen. Auch die Vertreter von SPD und PDS betonten, diese doppelte Zielstellung und das vor diesem Hintergrund die Effektivität der Ethik-Kommission auch künftig eine wichtige Rolle spiele.