Vorschulische Sprachförderung

Ausschuss hört Experten zum Gesetzentwurf des Senates

Der Bildungserfolg eines Kindes hängt wesentlich davon ab, wie gut es die deutsche Sprache beherrscht. Diese Erkenntnis ist mittlerweile unter Bildungspolitikern allgemein anerkannt. Einig sind sich alle Parteien auch darin, dass gegenwärtig die Sprachkenntnisse der Erstklässler in Berlin Anlass zur Sorge gibt. Eine große Zahl der Schulanfänger beherrscht die deutsche Sprache nur mangelhaft und tut sich darum im Unterricht außerordentlich schwer.

Um diesen Missstand wirkungsvoll zu bekämpfen hat der Senat den Entwurf eines Gesetzes zur vorschulischen Sprachförderung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht vor, dass alle Kinder ein Jahr vor der Einschulung einer Sprachstandsfestdtellung unterzogen werden sollen. Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht erhalten bis zur Einschulung dann einen besondere Sprachförderung von bis zu 4 Stunden pro Woche.

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat nun eine Anhörung mit Experten zum vorgelegten Gesetzentwurf durchgeführt. Dabei nahmen der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, Dr. Alexander Dix sowie Vertreter der AWO, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (PWV) und der Internationalen Akademie Stellung zu dem Gesetzentwurf.

Alle Experten stimmten dem Anliegen des Gesetzes, die vorschulische Sprachförderung zu verbessern, zu und begrüßten, dass der Senat die Initiative ergriffen habe. Kritik gab es jedoch bei den Details der geplanten Sprachförderung. Der Datenschutzbeauftragte mahnte an, dass die Verwendung von Sozialdaten bei der Durchführung des Sprachtests nicht zulässig sei und bat darum hier alternative Wege zu suchen.

Von Seiten der freien Träger wurde vor allem der Test zur Feststellung der Sprachkompetenz thematisiert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass mit allen Kindern der Test "Deutsch plus" durchgeführt werden soll. Und zwar unabhängig davon, ob sie eine Kita besuchen oder nicht. Dies bedeutet, dass jährlich bei rund 21.000 Kindern dieser Test gemacht werden müsste. Daraus resultiert eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Erzieherinnen und Erzieher, die zu Lasten der pädagogischen Arbeit ging, so die Kritik der Träger. Insbesondere wurde die Notwendigkeit des Sprachtests für alle Kinder in Frage gestellt, denn seit knapp einem Jahr wird die Sprachkompetenz von Kita-Kindern im "Sprachlerntagebuch" festgehalten. Die Vertreter von AWO und PWV schlugen vor diesem Hintergrund vor, dass lediglich die Kinder, die keine Kita besuchen mit "Deutsch plus" getestet werden sollen. Bei allen übrigen Kindern sollte die Entscheidung über einen zusätzlichen Förderbedarf auf der Grundlage des Sprachlerntagebuchs getroffen werden, da es alle notwendigen Informationen enthalte. Nach Ansicht der freien Träger würde die dies die Erzieherinnen und Erzieher entlasten, Geld sparen und gleichzeitig verhindern, dass das Sprachlerntagebuch entwertet werden würde.

Der Ausschuss beschloss die Anhörung in einer seiner nächsten Sitzung fortzuführen, um auf dieser Grundlage dann den Gesetzentwurf zu beraten. Auch wenn über die Wege zum gemeinsamen Ziel noch diskutiert wird, ist schon heute klar, dass die Sprachförderung im vorschulischen Alter in Berlin ausgebaut und intensiviert werden wird.

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