Koalition öffnet Schwimmbäder für Hortkinder

Änderung des Bäder-Anstaltgesetzes und des Sportfördergesetzes auf den Weg gebracht.

Auf Initiative der rot-roten Koalition befindet sich gegenwärtig das zweite Gesetz zur Änderung des Bäder-Anstaltsgesetz und des Sportförderungsgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Durch die vorgeschlagene Änderung soll die unentgeltliche Nutzung der öffentlichen Schwimmbäder für Hortkinder im Rahmen der außerschulischen und ergänzenden Betreuung ermöglicht werden. Ziel ist es, auch den Hortkindern die Möglichkeit zu geben, jenseits des obligatorischen Schwimmunterrichts die Schwimmbäder unkompliziert und umfassend nutzen zu können.

Am 15. März 2007 stimmte der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie der Gesetzesänderung mit den Stimmen der Koalition zu. Das Gesetz soll am 1. August 2007 und damit zum nächsten Schuljahr in Kraft treten.

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