Konsequenzen aus den neuen Ladenöffnungszeiten
Senat prüft Erweiterung der Kinderbetreuungsangebote
Seit Dezember 2006 sind in Berlin die Ladenöffnungszeiten in Berlin weitgehend freigegeben. Berlin nutzte damit als erstes Bundesland den durch die Föderalismusreform gewonnen Spielraum. Die Entscheidung wurde im Wissen, um die zusätzliche Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels getroffen. Insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern bedeutet dies eine besondere Herausforderung. Aus diesem Grund werden nun die ersten Konsequenzen für die Kinderbetreuung aus dem Ladenöffnungsgesetz gezogen
Am 22. Februar 2007 verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin, mit den Stimmen der rot-roten Koalition einen Antrag, in dem der Senat aufgefordert wird, bis zum 30. September 2007 das Abgeordnetenhaus über die Auswirkungen des neuen Ladenöffnungsgesetzes auf den Bedarf und das Angebot an Kinderbetreuung über die bislang möglichen Öffnungszeiten der Kiats von 6-21Uhr hinaus zu berichten.
Der verabschiedetet Antrag enthält einen klar definierten Prüfungsauftrag, der möglichen Handlungsbedarf klären wird und als Grundlage dienen kann für eine ggf. notwendige Erweiterung des Angebots. Damit wird das Versprechen gehalten, dass die neuen Ladenöffnungszeiten mit entsprechenden Maßnahmen flankiert werden, gehalten.
Autor: Andreas Funke