Berliner Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht

Berlin stärkt den Kinderschutz. Im Entwurf des neuen Berliner Kinderschutzgesetzes werden die Vorraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Eltern das Angebot der Kinder- Früherkennungsuntersuchungen vollständig in Anspruch nehmen. Künftig sollen Eltern von dem neuen Kindervorsorgezentrum an der Charité Berlin angeschrieben werden, wenn sie mit ihren Kindern noch nicht die entsprechende altersgerechte Untersuchung bei einem Arzt oder einer Ärztin wahrgenommen haben. Sie werden aufgefordert, mit ihren Kindern zur Untersuchung zu gehen. Sollten die Eltern grundlos in den darauf folgenden Tagen immer noch nicht zur Untersuchung erschienen sein, wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des jeweiligen Bezirkes aktiv. Bisher nimmt mit zunehmendem Alter der Kinder die Teilnahmequote bei den Früherkennungsuntersuchungen ab. So wurden im Jahr 2006 insgesamt nur 84 % der Berliner Kinder bei der Untersuchung U9 einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin vorgestellt. Die U9 findet zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, spätestens bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres statt. Die nunmehr beabsichtigte Steigerung der Quoten der Inanspruchnahme an den Früherkennungsuntersuchungen durch das neue Gesetz ist in ein Netzwerk enger Kooperationen und Hilfestellungen für einen wirksamen Kinderschutz eingebettet.

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