Wiederholung der Mathematikprüfung zum mittleren Schulabschluss (MSA)

Keine seriösen Hinweise auf erneute systematische Betrugsversuche bei der Wiederholungsprüfung.

Das Berliner Schulgesetz sieht für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse in Berlin zentrale Prüfungen in den Hauptfächern vor. Diese Prüfungen sind Bestandteil des Mittleren Schulabschluss (MSA). Bei den diesjährigen Mathematikprüfungen war es zu einer großen Panne gekommen, die eine Wiederholung der Prüfung notwendig machte. Schon Tage vor der Prüfung waren, aus noch ungeklärten Umständen, die eigentlich geheimen Fragen öffentlich geworden. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Chance sich Aufgaben und Lösungen aus dem Internet herunterzuladen und waren so bestens für die Prüfung präpariert. Teilweise waren Aufgaben und Lösungen auch auf dem Schulhof verkauft worden. Dieser flächendeckende Betrugsversuch flog auf und schnell wurde das Ausmaß der Ereignisse deutlich. An annähernd 90 Schulen hatten Schüler schon vor Prüfungsbeginn die Fragen bzw. Lösungen der Mathematikprüfung.

Angesichts dieser gravierenden Verstöße sah sich Bildungssenator Zöllner gezwungen für alle Schülerinnen und Schüler eine Wiederholungsprüfung anzusetzen. Dieses für viele Schüler sicherlich harte Vorgehen wurde von mehreren Gerichten bestätigt. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte in seinem Urteil, dass die Wiederholung der Prüfung nicht nur rechtskonform, sondern sogar zwingend sei.

Am 23. Juni fanden nun diese Wiederholungsprüfungen statt. Wie Staatssekretär Schlemm nun im Bildungsausschuss bestätigte, gibt es keinerlei seriöse Hinweise, dass erneut die Prüfungsfragen vorab bekannt waren. Entgegen der Kolportage eines Abgeordneten der CDU liegen der Senatsverwaltung keinerlei Hinweise auf einen systematischen Betrugsversuch vor. Auch die Staatsanwaltschaft, die von der Bildungsverwaltung eingeschaltet wurde, konnte bislang keine derartigen Vorkommnisse bestätigen.

Vor diesem Hintergrund mutet es merkwürdig an, dass die CDU weiterhin behauptet, dass es zu Ungereimtheiten bei der Wiederholungsprüfung gekommen sei. "Es grenzt an Dreistigkeit, ein Gerücht, für das man keinerlei Beweise vorlegen kann, so lange zu wiederholen, bis man es zur Wahrheit erklärt und dann den Senat auffordert dieses selbst gestreute Gerücht zu widerlegen. Die Leidtragenden eines solchen Vorgehens sind die Schüler und Eltern in Berlin, die weiter verunsichert werden. Verantwortungsvolle Oppositionspolitik sieht sicherlich anders aus." erklärte Lars Oberg zu den Diskussionen der letzten Tage.

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