Ablehnung von PPP-Projekten
Die SPD-Fraktion lehnt die in drei Bezirken geplanten Public-Private-Partnership-Projekte ab.
Public-Private-Partnership (PPP) ist eines der zahlreichen Schlagwörter der zeitgenössischen Haushaltspolitik. Konkret versteht man darunter die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Einrichtungen - wie etwa Straßen, Schulen und Gefängnisse - durch private Investoren im Auftrag der öffentlichen Hand. Dies geschieht auf der Grundlage eines umfangreichen Vertragswerks zwischen dem privaten Partner und der öffentlichen Hand, in der die Leistungserbringung geregelt wird. Haushaltsrechtlich stellt PPP eine alternative Beschaffungsvariante zur konventionellen öffentlichen Beschaffung und dem öffentlichen Betrieb dar.
In drei Berliner Bezirken wurden in den letzten Monaten Planungen zur Sanierung und den Betrieb von Schulen durch ein privates Unternehmen erarbeitet. Nach langer und intensiver Prüfung dieser drei Projekte hat die SPD-Fraktion eine Realisierung nun abgelehnt. Grund für die Ablehnung der Projekte sind eine mangelnde Wirtschaftlichkeit einer PPP Realisierung in diesen konkreten Fällen sowie Zweifel an der durch die Bezirke getroffenen Bedarfsfeststellung.
Für den Umgang mit künftigen PPP-Projekten in Berlin wurden von der SPD-Fraktion folgende Bewertungskriterien definiert:
1. Der Beschaffungsbedarf, d.h. die Notwendigkeit der Errichtung, Sanierung oder Betriebs einer öffentlichen Einrichtung muss unabhängig von der etwaigen Finanzierung als PPP festgestellt werden.
2. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von PPP-Projekten müssen den Anforderungen eines von der Bundesregierung festgelegten Leitfadens entsprechen.
3. Der Landesrechnungshof ist frühzeitig an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu beteiligen.
4. Schulprojekten müssen besondere pädagogische Konzepte und langfristige Standortsicherheit beachtet werden.
5. Finanzielle Auswirkung eines PPP-Projektes müssen im Haushalt vollständig dargestellt werden.
6. Bei allen künftigen Entscheidungen über PPP-Projekte sind die Gremien des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen zu beteiligen.


