Der weite Weg zum Doppelhaushalt: Beratungen nehmen Fahrt auf
25.06.2015: Abgeordnetenhaus und Senat beginnen mit der Aufstellung des Haushalts 2016/2017
Eine der wichtigsten Funktionen von Parlamenten ist es, über die Bereitstellung und die Verwendung der Haushaltsmittel zu entscheiden. Das Recht, den Etat eines Staates zu verabschieden wird auch als das „Königsrecht des Parlaments“ bezeichnet. In Berlin ist es üblich, die Möglichkeit zur Aufstellung eines Doppelhaushalts zu nutzen. Das bedeutet, dass bis Ende diesen Jahres nicht nur über den Landeshaushalt für 2016, sondern auch über die Ausgaben für 2017 entschieden wird. Doch wie läuft die Entscheidung über das nächste Budget Berlins in der Praxis ab?
Bereits in den vergangenen Tagen und Wochen haben die einzelnen Senatoren in ersten Anmeldungen Wünsche für den kommenden Haushalt signalisiert. Am vergangenen Dienstag, den 23. Juni fand eine Haushaltsklausur der SPD-Fraktion mit Vertretern des Senats statt, in dem diese ihre beabsichtigten Schwerpunkte darlegten. Der Senat wird voraussichtlich am 7. Juli einen ersten Etatentwurf beschließen. Auch aus der Stadtgesellschaft gibt es bereits viele Ideen und Anliegen, deren mögliche Aufnahme in den nächsten Etat geprüft und diskutiert wird.
Der Bereich der Bildungs-, Jugend- und Wissenschaftspolitik wird im so genannten Einzelplan 10 behandelt. Bei diesem Bereich handelt es sich – wie auch in anderen Bundesländern – um den größten Ausgabenposten im Landeshaushalt. Der Wissenschaftsausschuss wird sich im September in erster und zweiter Lesung mit dem Senatsentwurf befassen und auch die anderen Ausschüsse nehmen nach der Sommerpause ihre Haushaltsberatungen auf. Die SPD-Fraktion verfolgt dabei weiter das Ziel, die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben und die Aufnahme von neuen Schulden zu verhindern. Haushaltsberatungen sind sowohl für Abgeordnete als auch für den Senat und seine Mitarbeiter eine arbeitsintensive Zeit: Immerhin leidet Berlin nach wie vor unter hohen Verbindlichkeiten und vor diesem Hintergrund können nicht alle Projekte, die wünschenswert sind, auch umgesetzt werden. In den Ausschüssen werden die Abgeordneten daher die Entwürfe genau überprüfen und auch politische Prioritätensetzungen vornehmen.
Die abschließende Entscheidung über den Doppelhaushalt 2016/2017 wird in der letzten Plenarsitzung vor Weihnachten am 10. Dezember. Damit wird der finanzielle Rahmen Berlins festgelegt. Damit auf deutliche Veränderungen, wie stark steigende oder sinkende Steuereinnahmen, oder die Notwendigkeit veränderter Ausgaben reagiert werden kann, gibt es die Möglichkeit, auch später noch Nachtragshaushalte zu verabschieden. Für die SPD ist allerdings klar: Sollte Berlin weiterhin stärker als erwartet Überschüsse erwirtschaften, sollen diese zur Hälfte für den Schuldenabbau und zur Hälfte für Investitionen verwendet werden.