Jede Partnerschaft ist gleich viel wert: Wichtiges Signal aus dem Bundesrat

18.06.2015: Der Bundesrat fordert völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Die Gleichberechtigung aller Menschen ist eines der wichtigsten Elemente unseres Grundgesetzes. Deshalb sollte es eigentlich ganz selbstverständlich sein, dass auch alle Partnerschaften zwischen zwei Menschen von Gesetzes wegen die gleichen Rechte und Pflichten erhalten. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Weg dorthin viele gesellschaftliche Debatten, Durchhaltevermögen und starke politische Signale erfordert.

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche ein solches wichtiges Zeichen gesetzt. Mit den Stimmen der rot-grün-, rot-rot- und rot-rot-grün-regierten Bundesländer verabschiedete er eine Entschließung, die sich für die völlige rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im gesamten Bundesrecht ausspricht. Würden Bundesregierung und Bundestag dieser Entschließung folgen, müsste beispielsweise die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden und auch beim Adoptionsrecht dürfte keine Benachteiligung mehr stattfinden. Zugleich wurde auch ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht, der zunächst an die Bundesrats-Ausschüsse überwiesen wurde. Die Vertreter des Berliner Senats mussten sich zu diesem Thema enthalten, da die CDU sich bislang gegen die Öffnung der Ehe für alle ausspricht. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU sieht für einen solchen Fall von Uneinigkeit die Enthaltung im Bundesrat vor. Ähnliche Regelungen finden sich in allen Koalitionsverträgen, die zwischen den verschiedenen Parteien in den Ländern verabredet wurden. So enthielt sich zum Beispiel auch das schwarz-grün regierte Hessen bei diesem Thema im Bundesrat.

Angesichts der politischen Lage auf Bundesebene ist leider nicht davon auszugehen, dass die rechtlich unverbindliche Entschließung des Bundesrates tatsächlich die überfällige Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zur Folge haben wird. In einigen Teilen des politischen Spektrums besteht noch immer das Missverständnis, dass die Öffnung der Ehe für alle eine Abwertung von Ehen zwischen Mann und Frau bedeute. Es ist sehr enttäuschend, dass es seit Jahren nicht gelingt, politische Mehrheiten für eine vollständige Gleichstellung zu erringen und Betroffene sich vor allem auf Gerichte verlassen müssen, um ihren Rechten schrittweise näher zu kommen.

Viele Aspekte des gesellschaftlichen Umgangs mit Themen wie Ehe, Partnerschaft, Kindererziehung oder Sexualität haben sich – zum Glück – drastisch verändert. Teilweise ist das auch auf Personen und Politik der SPD zurückzuführen. Für die SPD ist klar, dass nur eine vollständige Gleichberechtigung akzeptabel ist, ob bei der Ehe oder in allen anderen Bereichen. Unsere Aufgabe ist es, die vielfältigen Lebensentwürfe der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und zu akzeptieren. Daraus folgt unter anderem, dass nicht nur vermeintlich etablierte Formen von Partnerschaft anerkennungswürdig sind. Wenn sich die Gesellschaft also dafür entscheidet, bestimmte Formen des Zusammenlebens zu fördern, dann sollte dies unabhängig von der geschlechtlichen Identität der Partner gelten. Diese Erkenntnis setzt sich gesellschaftlich immer mehr durch, sodass eine vollständige Gleichberechtigung oft nur noch als eine Frage der Zeit erscheint. Dennoch oder gerade deshalb muss aber weiter politisch für dieses Ziel gekämpft werden. Und deshalb ist die Entschließung des Bundesrats ein wichtiges Signal.

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