Mietpreisbremse für Berlin tritt in Kraft
28.04.2015: Senat sorgt für schnelle Umsetzung der Mietpreisbremse in ganz Berlin.
Der Weg für die Mietpreisbremse in Berlin ist frei. Der Senat hat heute die dazu notwendige Mietenbegrenzungsverordnung beschlossen. Dazu erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Iris Spranger:
„Die Mieterinnen und Mieter in Berlin werden mit der Mietpreisbremse vor überzogenen Mieten bei Neuvermietungen geschützt. In Berlin haben wir bei den landeseigenen Wohnungsbeständen diese mietpreisdämpfenden Regelungen bereits mit dem Mietenbündnis umgesetzt. Nun sind endlich auch auf Bundesebene die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, die Miete u.a. bei der Wiedervermietung für nicht preisgebundene Wohnungen zu begrenzen. Danach darf die ortsübliche Vergleichsmiete bei Wiedervermietung um höchstens 10 Prozent überschritten werden."
Es ist ist ein großer Erfolg der SPD, die die Mietpreisbremse in der Bundesregierung durchgesetzt hat und führt gerade in Berlin angesichts des knappen Wohnungsangebotes und steigender Mieten zu größerer sozialer Gerechtigkeit.
Eine gute Nachricht ist für die Mieterinnen und Mieter in berln ist die Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes zum 01. Juni 2015. Danach wird das Bestellerprinzip im Maklerrecht ohne Ausnahmen eingeführt mit der Folge: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan auch bei der Wohnungssuche.