Bessere Bezahlung für Hochschullehrer: Diskussionen über Gesetzesentwurf
Die Professorenbesoldung in Berlin befindet sich im bundesweiten Vergleich auf einem niedrigen Niveau. Angesichts der großen Bedeutung einer leistungsfähigen und vielfältigen Hochschullandschaft für Berlin ist es eine zentrale Aufgabe der Wissenschaftspolitik, gute und konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen zu bieten. Wer exzellente Forschung und Lehre will, muss auch für angemessene Bezahlung sorgen.
Die SPD will eine bessere Besoldung für Professorinnen und Professoren ermöglichen, aber gleichzeitig den Weg des Schuldenabbaus und der klugen Haushaltspolitik nicht verlassen.
Die Diskussion über die Ausgestaltung einer Reform der so genannten W-Besoldung ist daher sehr vielschichtig und wird kontrovers geführt. Ausgangspunkt der Diskussion ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012. Damals gab das Gerich der Klage eines hessischen Professors statt und erklärte damit die Besoldung in allen Bundesänder für zu niedrig.
Am 7. Januar fand zu diesem Thema eine Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft statt. Ein Gesetzesentwurf aus der Senatsverwaltung sieht bislang vor, die Besoldungsdurchschnitte an den drei großen Hochschulen (Freie Universität, Humboldt-Universität und Technische Universität) um 0,5 Prozent anzuheben. Durch die Einführung neuer Aufstockungsbeträge soll für alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in den Besoldungsgruppen W2 und W3 eine bessere Versorgung gewährleistet werden, auch wenn sie keine oder nur wenig Zuschläge für besondere Leistungen bekommen. Zusätzlich erhalten Hochschulen die Möglichkeit, Professorinnen und Professoren zusätzliche Bezüge auszuzahlen, wenn diese wichtige Positionen in der Hochschulselbstverwaltung oder –leitung übernehmen. Bonuszahlungen können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nach den Plänen auch dann erhalten, wenn sie Drittmittel für Forschungsvorhaben einwerben.
Die Hochschulen, Gewerkschaften und der Beamtenbundes bekräftigten in der Anhörung ihre Kritik an den bisherigen Plänen. Sie bemängeln vor allem, dass der neue Aufstockungsbetrag mit Leistungszulagen verrechnet werden soll und so ihrer Meinung nach Leistungsanreize vermindert. Stattdessen soll eine generelle stärkere Anhebung der Grundbesoldung erfolgen, und die Zulagen für besondere Funktionen oder Leistungen wie bisher zusätzlich zum Grundgehalt ausgezahlt werden. Kritiker des Gesetzentwurfes weisen darauf hin, dass dieser nicht dazu beitrage, die Lücke bei der Besoldung zwischen Berlin und den anderen Bundesländern zu schließen. Die Anhörung am Mittwoch sieht die SPD als Startschuss für eine weitere intensive Beratung mit allen Beteiligten. Ziel muss es dabei sein, Spielräume für eine konkurrenzfähigere Besoldung zu schaffen und auszunutzen. Bildung und Wissenschaft bilden das Fundament für eine weitere erfolgreiche Entwicklung Berlins.