Verlängerung der Schutzfristen für Kleingartenanlagen bis 2020
Keine vergleichbare Metropole hat eine so große Anzahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt wie Berlin. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Im Rahmen der zweiten Fortschreibung des 2004 beschlossenen Kleingartenentwicklungsplanes wurde in einer ersten Phase überprüft, ob die bis 2014 für 19 Anlagen festgelegten Schutzfristen verlängert werden können. Dadurch können die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sowie Verbände rechtzeitig über die Zukunft ihrer Anlagen informiert werden.
Stadtentwicklungssenator Michael Müller dazu: „Es ist uns gelungen, für elf Kleingartenanlagen die Schutzfrist nochmals bis 2020 zu verlängern und für vier weitere Anlagen wieder eine Schutzfrist bis 2020 einzuführen. Für eine Anlage konnte die Schutzfrist nochmals bis 2017 verlängert werden. Zusätzlich zu den 615 dauerhaft zu erhaltenden Kleingartenanlagen sind damit insgesamt 161 landeseigene Anlagen bis zum Jahr 2020 bzw. 2017 vor einer Kündigung geschützt.“
Für sieben Anlagen endet die Schutzfrist im Jahr 2014. Das betrifft im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die Kleingartenanlage Kalowswerder, im Bezirk Treptow-Köpenick die Anlage Ehrliche Arbeit und Reichsbahn Eintracht sowie im Bezirk Neukölln die Kleingartenanlagen Einigkeit, Pappelheim, Rübezahl und Zur Elf. Die Kleingartenanlagen im Bezirk Neukölln erhalten wegen der zu erwartenden Gewerbeflächenentwicklung keine Verlängerung, bei der Kleingartenanlage Kalowswerder handelt es sich um einen gut erschlossenen Wohnungsbau- bzw. Dienstleistungsstandort am S-Bahnhof Jungfernheide. Die Kleingartenanlage Reichsbahn Eintracht in Treptow-Köpenick wurde bereits gekündigt, da die Fläche für den Weiterbau der BAB A 100 benötigt wird. Die Fläche der Kleingartenanlage Ehrliche Arbeit wird für die Erweiterung des benachbarten Schulstandortes der Anna-Seghers-Schule benötigt.
In Berlin gibt es insgesamt ca. 73.400 Kleingärten in 925 Kleingartenanlagen auf einer Fläche von rund 3.020 ha. Das sind etwa 3,4 % der gesamten Stadtfläche. Davon sind ca. drei Viertel im Eigentum des Landes Berlin. Ca. 83 % der Kleingartenflächen sind dauerhaft gesichert.
Die Vorlage von Senator Müller wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.