Nichtraucherschutz wird ausgebaut

SPD-Fraktion diskutiert über Nichtraucherschutz in Berlin

In einer intensiven und zum Teil emotional geführten Debatte hat sich die SPD-Fraktion auf Eckpunkte zum Nichtraucherschutz in Berlin geeinigt. Grundsätzlich bestand große Einigkeit, dass Nichtraucher künftig wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit geschützt werden sollen. Aus diesem Grund wird voraussichtlich ab 1. Januar 2008 das Rauchen öffentlich zugänglichen Räumen und Gebäuden grundsätzlich verboten sein. Das gilt sowohl für öffentliche Gebäude - wie Ämter, Gerichte und auch das Abgeordnetenhaus - als auch für Restaurants, Kneipen und Clubs.

Allerdings wird es einige Ausnahmen geben, die definieren wo und unter welchen Bedingungen künftig in der Öffentlichkeit geraucht werden darf. Zum Beispiel darf künftig auch weiterhin aus Gründen der künstlerischen Freiheit auf Theaterbühnen bei der Aufführung von Stücken geraucht werden.

Am heftigsten umstritten waren Ausnahmeregelungen in der Gastronomie. Schlussendlich entschied sich eine deutliche Mehrheit der SPD-Fraktion dafür, dass in gastronomischen Einrichtungen künftig in separaten Raucherräumen, das Rauchen gestattet werden soll. Außerhalb dieser Raucherräume darf aber - wie in allen öffentlichen Gebäuden und Räumen auch - unter keinen Umständen geraucht werden. Die so getroffene Positionierung entspricht weitgehend dem Konsens, der zwischen den Bundesländern ausgehandelt wurde und erhöht die Möglichkeit, dass ab 1. Januar 2008 ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in Kraft treten kann.

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