Senatorengesetz wird geändert
22.01.2012: Die von der SPD geführte Koalition im Abgeordnetenhaus reagiert auf die Diskussion rund umd die Entlassung des ehemaligen Justizsenators Braun.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben sich für eine Änderung des Senatorengesetzes ausgesprochen und werden einen einen entsprechenden Antrag ins Parlament einbringen. Das Übergangsgeld, das einer Senatorin oder einem Senator nach der Entlassung aus dem Amt gezahlt wird, soll an die Dauer der Amtszeit angepasst werden. Die Regelung, nach der Übergangsgeld für mindestens 6 Monate gezahlt wird, entfällt damit. Künftig soll gelten, dass die Dauer der Zahlung von Übergangsgeld die Dauer der Amtszeit nicht überschreiten darf. Die maximale Dauer der Zahlung bleibt weiterhin auf 2 Jahre begrenzt.
Einen Fall wie den des ehemaligen Justisenators Braun, der für nur 12 Tage Amtszeit ein 6 monatiges Übergangsgeld erhält.
Bereits am 26. Januar 2011 wird die Änderung des Gesetzes in erster Lesung im Abgeordnetenhaus behandelt und diskutiert.