Rot-rot schützt Mieter vor Kündigung bei Wohnungsumwandlungen
Der SPD-geführte Senat hat mit einer neuen Rechtsverordnung den seit 1993 bestehenden siebenjährigen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Kündigung bei Wohnungsumwandlungen in künftig sechs Berliner Bezirken aktualisiert. Die am 1. September 2011 in Kraft tretende neue Verordnung löst die bisherige „Kündigungsschutzklausel-Verordnung“ aus dem Jahr 2004, die am 31. August 2011 außer Kraft tritt, ab. Die Verordnung von 2004 galt für rund 1.260.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Jetzt erhalten insgesamt rund 1.880.000 Einwohnerinnen und Einwohner für weitere sieben Jahre diesen Schutz. Das hat der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer, zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird dem Rat der Bürgermeister zur Stellungsnahme zugeleitet. Bereits im Juni hatte das Abgeordnetenhaus in einem Beschluss den Senat aufgefordert die Verordnung zu verlängern und den Schutz der Mieter in Berlin auszudehnen.
Vor dem Hintergrund der sich verändernden Situation in Teilbereichen des Wohnungsmarkts in Berlin, will der Senat mit diesem Instrument den potenziell von Kündigungen durch Umwandlung betroffenen Mieterinnen und Mietern eine längere Übergangsperspektive geben und damit erneut dämpfend auf Umwandlungen wirken.
Mit der Verordnung wird deshalb in sechs Bezirken von Berlin ein siebenjähriger Kündigungsschutz für die Mieterinnen und Mieter im Falle der Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und anschließendem Verkauf festgelegt. Dieser gegenüber dem allgemeinen Mietrecht des BGB um vier Jahre verlängerte Kündigungsschutz gilt während der Laufzeit der Verordnung. Der neue Eigentümer kann sich innerhalb dieser Sperrfrist nicht auf Eigenbedarf oder fehlende wirtschaftliche Verwertbarkeit als Kündigungsgrund berufen.
Festgelegt wurde der siebenjährige Kündigungsschutz für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin.