Berliner Justiz mit Vorreiterrolle
08.06.2011: Erstmals wurde Datenschutzgesetz für Justizvollzug in Deutschland beschlossen.
Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat in seiner heutigen Sitzung das „Justizvollzugsdatenschutzgesetz“ beschlossen. Erstmals werden in einem Bundesland alle Datenschutzvorschriften für den Vollzug in einem Gesetz zusammengefasst. Außerdem werden erstmalig klare Rechtsgrundlagen für das Auslesen von Mobilfunkgeräten oder die Identifikation von Besuchern geschaffen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition beschlossen und soll noch in der Plenarsitzung am 09.06. beschlossen werden.
Der Sprecher für den Datenschutz und Rechtspolitiker der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Sven Kohlmeier, erklärt zur Beschlussfassung: „Mit dem Gesetz nimmt Berlin eine Vorreiterrolle bei der Regelung von Datenschutzbestimmungen für die Justiz ein. Dabei hat die Koalition Augenmaß bewiesen und Anregungen von Experten aufgenommen. So erhalten die Gefangenen ein weit reichendes Akteneinsichtsrecht und ihnen ist Unterstützung bei notwendigen Übersetzungen zu geben. Zukünftig können von Besuchern unter engen Grenzen Identifikationsmerkmale erhoben werden. Damit soll die Gefahr weiter minimiert werden, dass sich Gefangene als Besucher ausgeben und so flüchten können. Von Rechtsanwälten, Verteidigern und Notaren sollen als Organe der Rechtspflege keine Identifikationsmerkmale erhoben werden.“
Trotz einzelner Kritik hält die Koalition an der Regelung zum Auslesen von Mobilfunkgeräten fest. „Handys haben im Gefängnis nichts zu suchen und können eine Gefahr darstellen. Jeder, der ein Handy unrechtmäßig besitzt, muss wissen, dass z.B. SMS zukünftig ausgelesen werden,“ so Kohlmeier.
Die Oppositionsparteien hatten keine eigenen Änderungsanträge zum Gesetz eingereicht und unterstützten die Vorschläge von SPD und Linkspartei. Zu einer Zustimmung zum Gesetz konnten sich die Oppositionsparteien dennoch nicht durchringen – wohl weil die Opposition kurz vor der Wahl in der Öffentlichkeit nicht zugeben wollte: Es ist ein sehr gutes Gesetz für Berlin.