Berlin setzt Maßstäbe bei Offenlegung von Privatisierungsverträgen
Jeder Bürger bekommt das Recht Verträge einzusehen.
Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses hat am Montag das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit weiteren Verbesserungen angenommen. Damit sind die parlamentarischen Hürden genommen, um am 1. Juli 2010 die Novellierung mit großer Mehrheit zu beschließen. Neben der rot-roten Koalition haben auch die Grünen ihre Zustimmung angekündigt. "Das Land Berlin setzt damit neue Maßstäbe bei der Offenlegung von Privatisierungsverträgen", so der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier. "Es wird künftig über die fortschrittlichste Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes aller Bundesländer verfügen."
So werden nicht nur künftige Verträge der Daseinsvorsorge offengelegt. Sondern durch eine rückwirkende Regelung sollen auch bereits abgeschlossene Verträge der Offenlegung unterliegen. Diese muss sich an verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen messen lassen. Es nützt nichts, wenn eine sofortige Offenlegung gefordert wird, dabei aber rechtsstaatliche Prinzipien außer Acht gelassen werden. "Durch eine neu aufgenommene Regelung stellen wir ausdrücklich klar, dass das IFG bei künftigen Vertragsschlüssen nicht ausgeschlossen werden kann", so Kohlmeier in einer gemeinsamen Erklärung mit der Sprecherin für Datenschutz der Linkspartei Marion Seelig.
"Durch diese Regelung und die vollständige Neubekanntmachung räumen wir dem IFG einen neuen Stellenwert ein. Die Novellierung des IFG ist der richtige Schritt zur Offenlegung auch der Wasserverträge. Es handelt sich um eine rechtssichere und für den Bürger nachvollziehbare Regelung. Wir hoffen, dass die Initiative Wassertisch sich mit uns gemeinsam für eine schnellstmögliche Offenlegung der Wasserverträge durch Anwendung des neuen Informationsfreiheitsrechts engagiert."
Das Abgeordnetenhaus wird diese Regelung bei seiner letzen Sitzung vor der Sommerpause am 1. Juli 2010 verabschieden.


