Neues Ladenöffnungsgesetz

Das Abgeordnetenhaus hat am 9. November 2006 ein neues Ladenschlussgesetz verabschiedet, das noch dieses Jahr in Kraft treten wird.

Bereits seit Jahren wird in Deutschland kontrovers über den Ladenschluss diskutiert. Während die Einzelhandelsverbände die vollständige Freigabe der Öffnungszeiten forderten, wiesen die Gewerkschaften immer wieder auf die berechtigten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel hin, für die eine absolute Freigabe der Öffnungszeiten unter Umständen zu einer deutlichen Verschärfung der Arbeitsbedingungen führen könnte. Die Kirchen forderten in der Diskussion stets, dass an Sonntagen die Geschäfte geschlossen bleiben sollten.

Mit der Änderung des Grundgesetz vom 28. August 2006 im Rahmen der Föderalismusreform ist die Entscheidungskompetenz für die Regelung der Ladenöffnung auf die Länder übergegangen. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat als eines der ersten Länderparlamente am 9. November 2006 ein neues Ladenöffnungsgesetz beschlossen, mit dem die bestehenden Einschränkungen bei der Öffnung von Geschäften und Verkaufsstellen weitgehend beseitigt werden. Konkret dürfen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Geschäfte von Montag 0 Uhr bis Samstag 24 Uhr ohne Einschränkung öffnen. An Sonntagen bleiben die Geschäfte prinziliell geschlossen. Ausgenommen davon sind die vier Adventssonntage und bis zu vier weitere Sonntage im Jahr, an denen die Läden von 13 bis 20 Uhr öffnen dürfen.

Eine für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Änderung konnte die SPD-Fraktion im Gesetgebungsverfahren durchsetzen. An den Adventssonntagen dürfen die MitarbeiterInnen an maximal zwei Sonntagen arbeiten, so dass zwei Sonntage auf jeden Fall frei bleiben und der Familie gehören.

Insgesamt wurde das Gesetz in außerordentlich kurzer Zeit realisiert, damit die neuen Regelungen noch vor dem Weihnachtsgeschäft greifen.

Auch ich habe dem Gesetz zugestimmt, obgleich ich die Sorge der Gewerkschaften teile, dass es für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Mehrarbeit und Belastungen kommen kann. Mir ist es wichtig, dass durch die Durchsetzung bestehender Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen diese Belastungen auf ein Minimum reduziert werden. Darüber hinaus setze ich mich dafür ein, dass durch eine ausgewogene Ansiedlungspolitik dafür Sorge getragen wird, dass die Kaufkraft in Berlin nicht weiter aus den Einkaufsstraßen abgezogen wird und in die Einkaufszentren fließt. Dies sind zwei wesentliche Verpflichtungen, die die Politik gegenüber den Beschäftigten und den kleinen Gewerbetreibenden mit diesem Gesetz eingegangen ist.

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