Lösen Brandenburger Gefängnisse Berlins Haftprobleme?

Gastbeitrag Sven Kohlmeier, MdA: Warum der Vorschlag des Brandenburger Justizministers Dr. Volkmar Schöneburg (Linke) zur Unterbringung von Berliner Gefangenen nicht weiterhilft

Der Brandenburger Justizminister Dr. Schöneburg (Linkspartei) machte einen einfach wie auch verständlich klingenden Vorschlag. Berliner Gefangene sollen in Brandenburg untergebracht werden, um die Überbelegung in Berliner Gefängnissen zu senken und auf den Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Heidering zu verzichten. Klingt zunächst nach einem guten Vorschlag, stellt sich jedoch bei genauerem Hinsehen als eine Schnapsidee heraus, die auch gegen höchstrichterliche Urteile verstoßen würde. Denn der Vorstoß des Brandenburger Kollegen verkennt, dass die Gefangenen heimatnah zu ihrem sozialen Umfeld unterzubringen sind. Auch liegt bis heute keine prüfungsfähiger Vorschlag des Brandenburger Ministerkollegen vor. Die Senatsjustizverwaltung bestätigt auf meine Anfrage (Kleine Anfrage DS16/14077), dass die Idee aus Brandenburg unausgegoren scheint. Viele Argumente der Berliner Justizverwaltung sprechen dafür, dass der Vorschlag aus Brandenburg nicht umsetzbar ist. So benötigt Berlin 650 dauerhafte Plätze für männliche Gefangene. Bereits jetzt sind in Tegel Gefangene in 258 Hafträume untergebracht, die nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes und des Kammergerichts Berlin unter gewissen Bedingungen als "menschenunwürdig" erachtet werden. Ein Teil der JVA Plötzensee mit 104 Haftplätzen muss perspektivisch geschlossen werden. Macht allein 362 dauerhaft benötigte neue Haftplätze. Nimmt man noch die regelmäßige Überbelegung in Berliner Gefängnissen hinzu (mit Stichtag 10.03. wird eine Belegung von 103 % im geschlossenen Männervollzug gemeldet) zeigt, sich, dass Berlin dringend auf neue Haftplätze angewiesen ist - dies dürfte unstreitig sein. Zum Spatenstich für den Neubau von Heidering fanden sich am 08.07.2009 im märkischen Sand sowohl die "Berliner Politikgrößen", als auch Brandenburger Kommunalpolitiker, der Architekt und die Presse ein - ein Ereignis sehr zur Freude aller Beteiligter, hatte man sich doch langen Diskussionen über einen Neubau des Knastes innerhalb der Koalition ausgesetzt. Nicht zuletzt die Kosten von 118 Mio. EUR für den Neubau führten schon früher, aber auch jetzt zur Diskussion: Kann das Geld nicht besser für Schulen eingesetzt werden - wird teilweise auf den Fluren der SPD-Fraktion hinter vorgehaltener Hand geflüstert. "Kann es nicht!" - halte ich entschieden dagegen. Eine kleine Berechnung hilft weiter: Ein Haftplatz in Brandenburg kosten zwischen 75 - 125 EUR pro Tag. Diese Zahlen sind bekannt aus den Tageshaftkosten des Landes Brandenburg und Zahlungen von Berlin für die Unterbringung jugendlicher Gefangener in Wriezen/Brandenburg. Die Unterbringung eines! Gefangenen in Brandenburg kostet jährlich zwischen 27.375 EUR und 45.625 EUR. Multipliziert mit der benötigten Platzanzahl von 650 dauerhaften Plätzen ergibt sich eine jährliche Miete für Zellen in Brandenburg von 17.793.750 EUR und 29.657.550 EUR. Für eine 10-jährige Unterbringung würde Berlin zwischen 178 Mio bis 296 Mio EUR zahlen. Dafür lässt sich Heidering 1 ½ - 2 mal bauen. Unter dem Titel "Geschwisterstreit bei der Linkspartei" (TAZ vom 15.03.2010) wird die Brandenburger Linkspartei-Fraktionsvorsitzende mit den Worten zitiert, dass der Vorschlag "ökonomisch sinnvoll" sei. Aus allein Brandenburger Sicht ist dem zuzustimmen... Rechtlich dürfte eine Unterbringung von Berliner Gefangenen im märkischen Nachbarland ohnedies schwierig sein. So hat das Kammergericht Berlin in einem Beschluss festgehalten (Az. 2 Ws 588/07 Vollz.), dass Berliner Gefangene in der Nähe ihres sozialen Umfeldes, jedenfalls innerhalb des Speckgürtels, untergebracht werden sollen. Mittlerweile gibt es eine weitere Entscheidung des Kammergerichts und mehrere Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern des Landgerichts, die diese Rechtsprechung gefestigt haben. Gegen ihren Willen, dürfen Berliner Gefangene nur nach Brandenburg verlegt werden, wenn dort bessere Behandlungsmöglichkeiten bestehen. Dass sich der Jurist Dr. Schöneburg dieser Rechtsprechung entzieht, verwundert, dürfte aber ausschließlich "politisch motivierte" Gründe haben. Herr Schöneburg möchte seine zu viel und zu groß geplanten Brandenburger Knäste mit Berliner Gefangenen "auffüllen". Aber warum nicht doch vielleicht Brandenburg ? Die Berliner Justizsenatorin hat dem Brandenburger Kollegen einen 4-seitigen Brief geschrieben, der dem Autor vorliegt. Darin formuliert Gisela von der Aue nicht nur ihre Gesprächsbereitschaft über den Brandenburger Vorschlag, wenn dieser näher qualifiziert würde - was bisher nicht passiert ist und bei der Bewertung des politischen Stils nicht zur summa-cum-laude-Auszeichung für Schöneburg gereichen dürfte. Von der Aue übermittelt auch die Anforderungen an einen modernen Strafvollzug aus Berliner Sicht, damit das Brandenburger Justizministerium einen qualifizierten Vorschlag machen kann. In dem Schreiben nicht ausdrücklich angesprochen ist eine weitere Möglichkeit, die ich als rhetorische Frage in den Raum stellen möchte. Warum kauft Berlin nicht ein Brandenburger Gefängnis und betreibt dies selbst? Die neugebaute JVA in Luckau-Duben ist (nach der o.g. Rechtsprechung) zu weit entfernt. Aber könnten nicht die für Berlin näher liegenden JVAen Brandenburg an der Havel oder Neuruppin-Wulkow potentielle Kaufobjekte sein? Die JVA Brandenburg/Havel ist Anfang des letzten Jahrhunderts erbaut worden und zählt zu den alten Vollzugsanstalten. Sie wird derzeit für rund 134 Mio € saniert. Für die Sanierung dieser Anstalt wird deutlich mehr Geld ausgegeben als für den Neubau in Heidering - ohne dass dabei die Bedingungen für die Unterbringung von Inhaftierten mit zeitgemäßen Arbeits- und Schulplätzen vorhanden, sind wie sie in Heidering realisiert werden. Falls das überhaupt in Brandenburg/Havel realisiert werden könnte, müssten noch erhebliche Investitionen getätigt werden. Ähnliches gilt für Neuruppin-Wulkow. Diese Anstalt ist für den Berliner Bedarf zu klein, es stehen höchstens 300 Haftplätze zur Verfügung. Hier wären ebenfalls noch erhebliche Investitionen erforderlich, um sowohl die Unterbringung als auch die Beschäftigung im geplanten Umfang umsetzen zu können. Aber auch dort hätten wir keine Anstalt aus einem Guss, keine Anstalt der kurzen Wege, die bei guten Haftbedingungen trotzdem einen sparsamen Personaleinsatz ermöglicht. Letztlich entsprechen diese beiden JVAen nicht den Kriterien des Kammergerichts für eine wohnortnahe Unterbringung von Gefangenen. Eine freiwillige Unterbringung von Gefangenen in Brandenburg auf deren eigenen Wunsch könnten von diesen jederzeit widerrufen werden. Bei 650 Gefangenen ist das keine Grundlage, auf der ein Strafvollzug organisiert werden kann. Schlimmstenfalls könnten Haftplätze angemietet sein und in erheblichem Umfang nicht belegt werden - ein nicht tragbares haushaltsrechtliches Risiko, ein Schildbürgerstreich. Auch den Kauf eines Sanierungsobjekts kann ich nicht empfehlen. Knastkauf oder Knastmiete als Lösung aller Strafvollzugsprobleme ? Vielleicht auf den ersten Blick: Brandenburg könnte sein Problem des Überangebotes an Haftplätzen lösen, Berlin würde benötigte Haftplätze erhalten. Und die Berliner Rechtspolitik könnte sich nebenbei als Makler- und Bauexperten betätigen - natürlich nur, wenn der Brandenburger Justizminister Volkmar Schöneburg seine Idee ernsthaft weiterverfolgen will und ein Angebot abgibt. "Schöneburg prüfen Sie endlich!" möchte man rufen, wohlwissend, dass der Vorschlag auf den zweiten Blick im Potsdamer Sand verlaufen wird. Und da verlaufen im Potsdamer Sand ebenso wenig wie die Übernahme einer sanierungsbedürftigen oder weit entfernten Anstalt Berlin Haftraumprobleme löst, kann nur gelten: Heidering muss wie geplant und vom Berliner Parlament beschlossen gebaut werden. Alles andere wirft nur Sand ins Getriebe.

Autor: Sven Kohlmeier

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