Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes

Neue Möglichkeit: Freiwillige Wiederholung des zweiten Staatsexamens zur Notenverbesserung

Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat eine Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes beschlossen. Kern der Regelung ist die Möglichkeit, eine bestandene zweite juristische Staatsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung zu wiederholen. Bisher konnten Kandidaten die Prüfung nur wiederholen, wenn sie nicht bestanden hatten. Dies stellt eine Angleichung an die Regelung in den meisten anderen Bundesländern an. Für eine freiwillige Wiederholung des zweiten Staatsexamens fallen Verwaltungskosten in Höhe von 600 Euro an, die vom Prüfling zu zahlen sind.

Die Voraussetzungen für das Bestehen und die Zulassung zur mündlichen Prüfung wurden in Anlehnung an andere Bundesländer leicht verbessert. Jedoch bleibt es bei dem qualitativ hohen Ausbildungs- und Prüdungsniveau für Juristen. Alle Fraktionen stimmten dem "Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes” im Rechtsausschuss am 8. Oktober 2008 zu. Am 16. Oktober 2008 wird das Abgeordnetenhaus die Änderung des Gesetzes beschließen und so den Weg für ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr freimachen.

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