Soll Maneo Opfer schwuler Gewalt abweisen?

Kleine Anfrage von Lars Oberg zur Arbeit von Maneo

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Ist-Zahlen 2007 für Beratungen durch das schwule Anti-Gewaltprojekt Maneo weit höher liegen als in der Zielvereinbarung mit dem Senat vereinbart (bei der persönlichen Beratung 538 gegenüber vereinbarten 300, bei der telefonischen Beratung 871 gegenüber 500 und bei Beratungen per Mail/Brief 481 gegenüber 200)?

Zu 1.: Die Diskrepanz zwischen Ziel- und Ist-Zahlen der Beratungen durch Maneo ist im Zusammenhang einer umfassenden Analyse der Leistungen des Trägers und des Bedarfs an Beratung in Fällen antischwuler Gewalt zu sehen. Danach hat die Zahl der durchgeführten Beratungen in den letzten drei Jahren zugenommen. Dies ist u. a. durch die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zu erklären, die Maneo im Zuge der DKLB-Geförderten (Deutsche Klassenlotterie Berlin) Kampagne für Toleranz und gegen Hassgewalt durchführt.

2. Wie und von wem sollen bei vermutlich gleichbleibenden Ist-Zahlen in 2008 die Opfer und Hilfesuchenden betreut und beraten werden, die über den derzeitigen Kapazitäten von Maneo liegen?

Zu 2.: Der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales liegt eine Stellen-Stunden-Analyse der Arbeit des Schwulen Überfalltelefons vor, wonach von dem hauptamtlichen Mitarbeiter in beträchtlichem Umfang zusätzliche ehrenamtliche Arbeit geleistet wurde. Im laufenden Jahr wurden die Beratungszeiten eingeschränkt. Maneo verfolgt weiterhin den Grundsatz, kein Gewaltopfer abzuweisen, es muss jedoch mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Senatsverwaltung wird den Beratungs- und Förderbedarf 2009 - auch mit Blick auf das Auslaufen der DKLB-Förderung im März 2009 - prüfen und ggf. bei der Festsetzung der Plansummen für 2009 berücksichtigen.

3. Warum wurden die im Kapitel 0900, Titel 68406 unter der Position "für sonstige Projekte" ausgewiesenen 25.000 €, nicht für eine Aufstockung von Maneo verwendet?

4. Wofür wurde diese Summe bis heute verausgabt, bzw. wofür soll diese Summe in 2008 und perspektivisch in 2009 verwendet werden?

Zu 3. und 4.: Mit dem Ansatz "sonstige Projekte" sind Initiativen verbunden, die die Stärkung der rechtlichen Dimension in der Beratung für alle Diskriminierungstatbestände zum Ziel haben. Diese Zielsetzung ist vor dem Hintergrund einer adäquaten und effektiven Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) von besonderer Bedeutung. Vorgesehen ist eine Kooperation mit einer rechtswissenschaftlichen Einrichtung, an die die Träger aus ihrer konkreten Beratungsarbeit heraus Fragestellungen grundsätzlicher antidiskriminierungsrechtlicher Natur herantragen können. Von diesem Angebot werden die Beratungslandschaft in Gänze - projekt- und merkmalsübergreifend - und mittelbar auch die Beratung suchenden profitieren.

5. Ist der Senat bereit, billigend in Kauf zu nehmen,dass Maneo Opfer antischwuler Gewalt zukünftig abweisen muss? Wenn nein, was gedenkt der Senat dagegen zu tun?

Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 2.

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