Mehr Gleichstellung für Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften
Koalitionsfraktionen bringen Beamtenversorgungsgesetz auf den Weg.
Seit 1998 wurden in Deutschland bei der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften große Fortschritte erzielt. Doch gibt es immer noch Bereiche, in denen eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe deutlich schlechter gestellt sind.
Ein besonders eklatanter Fall ist die Beamtenversorgung. Hier können bislang Versorgungs- und Pensionsansprüche nach dem Tod eines Partners nicht auf den anderen übertragen werden. Ehepartner hingen vererben ganz selbstverständlich die Versorgungsansprüche. Bei Rentenversicherten ist dies auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften der Fall. Dies führt zu absurden Situationen der Ungleichbehandlung. So können angestellte Lehrer und Lehrerinnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Todesfall von einer materiellen Absicherung ihres Partners ausgehen, während die Pensionsansprüche ihrer verbeamteten Kollegen in der gleichen Situation nicht "vererbt" werden.
Mit der Föderalismusreform ist die Regelung der Beamtenversorgung in die Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. Dies ermöglicht es Berlin nun, ein Beamtenversorgungsgesetz zu verabschieden, dass dieses Problem löst. Die rot-roten Koalitionsfraktionen haben vor diesem Hintergrund einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Angestellten auf der einen Seite und zwischen Ehepartner und eingetragenen Lebenspartnern beseitigt wird. Künftig sollen bei der Beamtenversorgung eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden.
Gegenwärtig befindet sich der Gesetzentwurf noch in der parlamentarischen Beratung. Die erste Lesung ist bereits abgeschlossen, auf die nun die Beratung in den Ausschüssen erfolgt. Ziel ist es, dass Gesetz noch vor der Sommerpause endgültig zu verabschieden.


