Fragen der Kirchen zum Religionsunterricht in Berlin

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg und das Erzbistum Berlin haben alle Kandidatinnen und Kandidaten für das Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert fünf Fragen zum Religionsunterricht zu beantworten.

1. Wie beurteilen Sie die Einführung von Ethik als Pflichtfach, obwohl Eltern, Schulleitungen, Schüler und Schülerinnen, die Kirchen und andere mit Argumenten für die Freiheit der Wahl zwischen Ethik und Religions- oder Weltanschauungsunterricht eintreten?

Ich beurteile die Einführung von Ethik als Pflichtfach ab der Sekundarstufe I an Berliner Schulen grundsätzlich positiv. Wir haben in den Bereichen Lebenskunde, Ethik und Religionslehre in den zurückliegenden Jahren wiederholt einen bestürzenden Mangel an Wissen und Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern feststellen müssen. Dem soll durch die Einführung des neuen Fachs Ethik entgegengewirkt werden, ohne dass der bestehende Religionsunterricht angetastet wird. Das neue Fach kann und soll den Religionsunterricht nicht ersetzen. Beide Angebote sollten sich im Idealfall ergänzen.

Die Berliner SPD hat lange darüber diskutiert, ob der Werteunterricht als Pflichtfach oder als Wahlpflichtfach eingeführt werden sollte. Mich hat letztendlich das Argument überzeugt, dass ein Werteunterricht vor allem vom Dialog und dem gemeinsamen Besuch aller Schülerinnen und Schüler lebt. Ich finde es gut, wenn konfessionell gebundenen und konfessionslose Schülerinnen und Schülern gemeinsam religiöse, ethische und wertbasierte Fragen diskutieren und dabei voneinander lernen. Dies ist aber nur durch ein Pflichtfach zu gewährleisten, an dem alle teilnehmen.

Wichtig ist mir, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften als zentrale Partner an der inhaltlichen Gestaltung des neuen Fachs mitwirken. So wird auch die Möglichkeit geboten für den fortbestehenden Religionsunterricht zu werben.

2. Es wird gesagt, dass die Einführung von Ethik die Bedingungen des Religionsunterrichts nicht verändert. Was bedeutet es für Sie, wenn sich zeigt, dass dies nicht zutrifft und Religionsunterricht durch die Ausweitung des Pflichtunterrichts verdrängt wird?

Ich halte es nicht für akzeptabel, dass sich die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht verschlechtern. Die Schulbehörden und die Schulen sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Religionsunterricht zu guten Bedingungen angeboten werden kann. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht nicht unter der Einführung des neuen Fachs Ethik leiden. Gleichzeitig sehe ich die Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Verantwortung, einen attraktiven Religionsunterricht anzubieten, der inhaltlich nicht in Konkurrenz zum Ethikunterricht steht, sondern diesen sinnvoll ergänzt und erweitert.

3. Werden Sie sich aus grundsätzlichen oder praktischen Erwägungen für eine Änderung des Schulgesetzes einsetzen, so dass zwischen Ethik und Religionsunterricht gewählt werden kann?

Ich unterstütze die im Schulgesetz getroffene Regelung und werde eine Änderung weder anstreben noch unterstützen.

4. In anderen Bundesländern wird nach und nach islamischer Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht und in Kooperation mit islamischen Gemeinschaften eingeführt. Warum kann Berlin nicht diesem Vorbild folgen und dazu den rechtlichen Status des Religionsunterrichts verändern?

Im Berliner Schulgesetz sind die Bedingungen für den Religionsunterricht klar geregelt. Nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchulG sind die Träger von Religionsunterricht verpflichtet, bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Rahmenlehrpläne einzureichen, die erkennen lassen müssen, dass der Religionsunterricht den pädagogischen und fachlichen Maßstäben gerecht wird, die an den allgemeinen Unterricht gestellt werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen an das lehrende Personal ebenfalls im Schulgesetz klar definiert. Diesen Regelungen, die sicherstellen, dass der Religionsunterricht in Berlin den von Seiten des Landes gestellten Anforderungen entspricht, unterliegt auch der islamische Religionsunterricht. Weiter wird durch unangekündigte Unterrichtsbesuche die Einhaltung der Regelungen und Standards überprüft. So konnte unter anderem erreicht werden, dass die Sprachkenntnisse der Lehrerinnen und Lehrer auf Betreiben der Schulaufsicht deutlich verbessert wurde.

Die Regelungen des Schulgesetzes stellen meiner Meinung nach sicher, dass der islamische Religionsunterricht in Berlin den definierten Anforderungen entspricht. Eine Änderung des Status des Religionsunterrichts, der alle Religionsgemeinschaften betreffen würde, halte ich für nicht notwendig. Dies würde u. a. dem Ziel widersprechen, einen gemeinsamen Werteunterricht für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen.

5. Wie werden Sie die Thematik "Religionsunterricht/Ethik" in Ihren Wahlkampfveranstaltungen berücksichtigen?

Das Thema "Religionsunterricht/Ethik" wird in meinem Wahlkampf besonders unter dem Aspekt der Information über die getroffene Regelung eine Rolle spielen. Mir ist es wichtig, dass nicht der falsche Eindruck erweckt wird, dass mit der Einführung des neuen Faches der Religionsunterricht abgeschafft werde. Ich werde dafür werben, dass sich beide Fächer (der neue Ethikunterricht und der unverändert fortbestehende Religionsunterricht) sinnvoll ergänzen und ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Wertevermittlung an den Berliner Schulen ist.

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