Senat beschließt BVG-Vertrag

28.11.2007: Verkehrsvertrag sichert die Finanzierung und Bestellung der Verkehrsleistungen bis 2020 ab.

Der Senat hat den Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. August 2020 beschlossen. Der Verkehrsvertrag mit der BVG regelt die Bestellung und Finanzierung der zu erbringenden Verkehrsleistungen sowie die Finanzierung der Infrastrukturvorhaltung. Mit dem beschlossenen Verkehrsvertrag beauftragt das Land Berlin die BVG, 100 % des bisherigen Leistungsumfangs zu erbringen.

Senatorin Junge-Reyer: "Berlin hat ein herausragendes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr. International ist dies ein klarer Standortvorteil für die Stadt." Erklärtes Ziel des Senats war es bei den Vertragsverhandlungen, das heutige hohe Qualitätsniveau im Berliner öffentlichen Personennahverkehr und eine nachhaltige, stadt- und umweltverträgliche Mobilität zu sichern. Mit diesem Verkehrsvertrag wird gewährleistet, dass dieser hervorragende Standard für alle Kundinnen und Kunden auch für die Zukunft gesichert ist. Vertraglich geregelt wurden nicht nur der Maßstab für die zu erbringende Fahrleistung gesetzt, sondern auch die Qualität, in der die Infrastruktur erhalten werden muss.

Für die BVG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet der Verkehrsvertrag Planungssicherheit für die nächsten 13 Jahre. Für den Berliner Senat, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ergeben sich weitaus stärkere Einflussmöglichkeiten auf die Bestellung des Verkehrs als bisher. Alle relevanten Fahrplanänderungen bedürfen künftig der Zustimmung des Aufgabenträgers.

Für die Erbringung der vertraglich definierten Pflichten sind jährliche Ausgleichszahlungen an die BVG in Höhe von 250 Mio. € vorgesehen; davon 75 Mio. € p.a. für die Verkehrsleistungen und 175 Mio. € für die Infrastrukturvorhaltung. Erstmals zum 1. Januar 2010 werden alle Einnahmen und Kostenentwicklungen der BVG überprüft. Auf dieser Basis werden die Zahlungen an die BVG angepasst. Diese Überprüfung der Einnahme- und Ausgabesituation erfolgt ab 2010 alle zwei Jahre.

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