Erbschaftssteuer: Verbesserung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften

15.11.2007: SPD und Union einigen sich auf Eckpunkte für eine Reform des Erbschaftssteuerrechts.

Nach langen Verhandlungen haben sich SPD und CDU auf Grundprinzipien für die Reform des Erbschaftssteuerrechts verständigt. Neben Verbesserungen für Familienangehörigen und Wohnungsbesitzern wurde auch eine Besserstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beschlossen. Hierbei konnte sich die SPD mit dem Anliegen, die bislang geltende radikale Diskriminierung der so genannten Homo-Ehe gegenüber der Ehe abzubauen, gegen die Union durchsetzen.

Der Freibetrag für eingetragene Lebenspartnerschaften soll annähernd um den Faktor 100 angehoben werden und von 5.200 Euro auf 500.000 Euro steigen. Eine komplette Gleichstellung mit Eheleuten konnte die SPD leider nicht durchsetzen. Der Steuersatz für eingetragene Lebenspartner soll - wenn das Vermögen über dem Freibetrag liegt - zwischen 30 und 50 Prozent liegen. Ehegatten zahlen künftig zwischen 7 und 30 Prozent Steuern auf Erbschaft oder Schenkung.

Lars Oberg erklärte zu den vereinbarten Eckpunkten: Diese Reform kann nur ein erster Schritt sein. Ziel bleibt es eine vollständige Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftssteuer.

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