Mehr Gerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer

11.10.2007: SPD Tempelhof-Schöneberg fordert die Gleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe bei der Erbschaftssteuer

Im Erbschaftssteuerrecht sind eingetragene Lebenspartnerschaften nach wie vor gegenüber der Ehe in extremer Form schlechter gestellt. Im Erbfall behandelt das Erbschaftssteuerrecht den hinterbliebenen Partner gegenwärtig wie einen Fremden. Dies bedeutet, dass der Erbe den höchstmöglichen Steuersatz zu entrichten hat. Eine derartige Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnern wird nicht nur von den Betroffenen als ungerecht empfunden.

Aus diesem Grund hat die SPD Tempelhof-Schöneberg nun die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages aufgefordert, sich bei der Novelle des Erbschaftssteuerrechts für eine Gleichstellung von Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft einzusetzen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst und wird nun beim Landesparteitag der Berliner SPD im November 2007 beraten.

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