Berliner Bundesratsinitiative erfolgreich
16.10.2012: Bundesrat setzt sich für die Rehabilitierung und Unterstützung schwuler Männer ein, die, nach 1945 wegen ihrer sexuellen Orientierung verurteilt wurden.
Berlin und Hamburg schlossen sich zusammen, um eine Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung schwuler Männer einzubringen. Vergangenen Freitag, am 12. Oktober 2012, wurde der Entschließungsantrag zur Rehabilitierung und Unterstützung schwuler Männer, die nach 1945 in beiden deutschen Staaten verurteilt wurden, angenommen.
Konkret ging es um den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches. 122 Jahren lang stellte dieser einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Besonders grausam war die Verfolgung in der Nazizeit, aber auch nach 1945 galt in der Bundesrepublik Deutschland der § 175 StGB weiter. Ungefähr 50.000 Männer wurden verurteilt. Sie mussten Gefängnis- und Zuchthausstrafen verbüßen, nicht selten wurde ihre bürgerliche Existenz zerstört. Erst 1994 wurde der Paragraf endgültig gestrichen. Auch in der DDR stand Homosexualität zwischen Erwachsenen bis 1968 unter Strafe.
Während die Urteile zwischen 1933 und 1945 inzwischen aufgehoben wurden und die Überlebenden Anspruch auf eine Entschädigung haben, sind die nach 1945 verurteilten Homosexuellen bis heute nicht rehabilitiert.