§ 175 Strafgesetzbuch: Senat setzt sich für Rehabilitierung schwuler Männer ein
§ 175 Strafgesetzbuch: Senat setzt sich für Rehabilitierung schwuler Männer ein
Der Senat startet eine Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung schwuler Männer, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilt wurden.
Während Urteile aus der Nazizeit aufgehoben wurden und die Überlebenden Anspruch auf Entschädigung haben, sind die nach 1945 verurteilten Homosexuellen bis heute nicht rehabilitiert. Durch eine Entschließung des Bundesrates soll die Bundesregierung zur Wiedergutmachung aufgefordert werden. Es gehe um eine gesellschaftliche Rehabilitierung, aber auch darum, die rückwirkende Aufhebung der Urteile und Entschädigungsansprüche zu prüfen.
Nach 1945 galt in der Bundesrepublik Deutschland der § 175 Strafgesetzbuch weiter in der Form, wie er in der Zeit der Nazi-Diktatur verschärft worden war. Schon erotische Annäherungen standen unter Strafe. Ca. 50.000 Männer wurden verurteilt. Sie mussten Gefängnis- und Zuchthausstrafen verbüßen, nicht selten wurde ihre bürgerliche Existenz zerstört. Razzien und Denunziationen waren an der Tagesordnung. Das widerfahrene Unrecht und Leid wird bisher von den Betroffenen – zu ihrem eigenen Schutz – weitgehend verschwiegen. 1969 wurde der Paragraf entschärft, erst 1994 wurde er in der Bundesrepublik endgültig gestrichen. Auch in der DDR stand männliche Homosexualität zwischen Erwachsenen bis 1968 unter Strafe.