Kein Langzeitübergangsgeld für Kurzzeitsenatoren
Künftig soll das Übergangsgeld für Senatoren nicht mehr für mindestens 6 Monate gezahlt werden, sondern es orientiert sich an der Zeitspanne der Amtsführung. SPD und CDU hatten die Änderung des Senatorengesetzes im Abgeordnetenhaus eingebracht - jetzt wurde der Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen - bei Enthaltung der Linkspartei - angenommen. Die Änderung wurde nach der Entlassung des Senators Braun von SPD und CDU vorgelegt, da beide Fraktionen eine 'ungerechte Regelungslücke' festgestellt hatten.
Im Gesetz wurde nun klargestellt: 'Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied des Senats erhalten hat, jedoch höchstens für zwei Jahre'. Wer einen Monat im Amt war, bekommt zukünftig auch nur für einen Monat Übergangsgeld. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, und der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Rissmann erklärt en: „Die bisherige Regelung musste geändert werden, das haben die Bürgerinnen und Bürger auch erwartet. Wir haben gemeinsam eine schnelle Änderung vereinbart und zügig ins Parlament eingebracht und damit unsere Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Die neue Regelung gilt für alle Senatoren, die zukünftig ins Amt kommen. Kohlmeier und Rissmann betonen: „Die bisherigen Senatorinnen und Senatoren sind von der Regelung nicht erfasst, dies hätte gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen. Wichtig ist: In Zukunft wird kein Kurzzeitsenator mehr Langzeitübergangsgeld erhalten“.