Antwort auf kleine Anfrage "Kinderzentrum"

13.04.2007: Senat legt Antwort auf kleine Anfrage zur Zukunft des Kinderzentrums Monumentenstraße vor

1. Welcher Bedarf für Grundschulplätze wird vom Senat in der Region Schöneberg Nord anerkannt?

Zu 1.: Da die Kleine Anfrage sich auf das ehemalige (die Kindertagesstätte existiert seit August 2006 nicht mehr an diesem Standort) sogenannte Kinderzentrum Monumentenstraße bezieht, ist eine Bedarfsbetrachtung nach Grundschulplätzen auf den nördlichen Teil der Region Schöneberg Süd (Schwielowsee-Grundschule) sowie den östlichen Teil der Region Schöneberg Nord (Spreewald-Grundschule / Neumark-Grundschule / Teltow-Grundschule / Havelland-Grundschule) zu beziehen. Diese Betrachtungsweise entspricht auch der in der neuen Grundschulordnung vorgegebenen Regionalisierung der Einschulungsbereiche.

Gemessen an den Schülerzahlen des Schuljahres 2006/07 besteht in der vorbezeichne-ten Region eine rechnerische Bedarfsnachfrage in der Größenordnung von 11,5 Zügen. Dem stehen 15,5 Züge als rechnerische Schulraumkapazität gegenüber. Mithin eine Überkapazität von derzeit 4 Zügen. Diese Überkapazität wird geringfügig durch frequenzmindernde Faktoren (wie NdH-Anteil über 40 %) reduziert, langfristig aber durch eine anhaltend rückläufige Entwicklung der Schülerzahlen stabil gehalten.

2. Ist zur Deckung dieses Bedarfs eine Sanierung der Schwielowsee-Grundschule als Bestandteil des Kinderzentrums Monumentenstraße notwendig?

Zu 2.: Nein.

3. Besteht die Möglichkeit die Schwielowsee-Grundschule - unter der Voraussetzung, dass diese zur Deckung des regionalen Bedarfs nicht notwendig ist - durch eine überbezirkliche Öffnung zu erhalten ?

Zu 3.: Eine Grundschule mit einem Ganztagsangebot erzeugt noch keinen überbezirklichen Bedarf, da im Grundschulbereich das Ganztagsangebot im Land Berlin nahezu flächendeckend eingeführt wurde. Das Gleiche gilt für besondere schulische Profile. Erschwerend kommt bei der Schwielowsee-Grundschule hinzu, dass für eine Fortführung des Schulbetriebs zuvor eine Asbest-sanierung mit einem erheblichen Kostenaufwand in Millionenhöhe durchzuführen wäre.

4. Sieht der Senat Möglichkeiten, eine Sanierung der asbestbelasteten Schwielowsee-Grundschule - unter der Voraussetzung, dass der Bedarf an Grundschulplätzen gegeben ist - finanziell zu unterstützen?

Zu 4.: Nein (s.a. Antwort zu 2. und 3.). Im Übrigen gehören bauliche Maßnahmen wie Sanierung zu den sogenannten "äußeren Angelegenheiten" und fallen damit in die Zuständigkeit des Bezirks.

5. Ursprünglich war vorgesehen, die Sanierung des Kinderzentrums teilweise aus Mitteln des Umweltentlastungsprogramms (UEP) zu finanzieren, in wie weit sieht der Senat die Möglichkeit ein mögliches Nachfolgeprogramm zur Finanzierung des Kinderzentrums Monumentenstraße heranzuziehen?

Zu 5.: s. hierzu Antwort zu 4.

6. Sieht der Senat den Schulstandort Havelland-Grundschule in der Kolonnenstraße durch den Bau der sogenannten "neuen Naumannstraße" und der dadurch zu erwartenden stärkeren Verkehrs- und Schadstoffbelastung der Luft als gefährdet an?

Zu 6.: Berliner Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wozu auch Grundschulen und Kindertagesstätten gehören, liegen, wie es in einer Großstadt unumgänglich ist, sowohl an kleineren als auch an größeren Straßen. Eine höhere Belastung für die Havelland-Grundschule sowie für Infrastruktureinrichtungen in ähnlicher stadträumlicher Lage ist mir derzeit nicht bekannt. Eine Gefährdung für diesen bestehenden Grundschulstandort wird insbesondere auch deshalb nicht gesehen, weil der überwiegende Teil der Unterrichtsräume nicht straßenseitig, sondern im rückwärtigen Grundstücksbereich gelegen ist.

7. In welchen Abständen wird die Schadstoffbelastung der Luft in den Räumen und auf dem Gelände der Havelland-Grundschule gemessen?

8. Kam es in der Vergangenheit zur Überschreitung von Grenzwerten, und ist damit zu rechnen, dass geltende Grenzwerte durch ein höheres Verkehrsaufkommen überschritten werden?

9. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Schadstoffbelastung auf dem Schulgelände der Havelland-Grundschule zu reduzieren?

Zu 7. bis 9.: Den Angaben des Bezirks zufolge haben am Standort der Havelland-Grundschule keine Schadstoffmessungen stattgefunden bzw. sind auch keine vorgesehen.

10. Sieht der Senat die Möglichkeit, durch eine Verwertung des Grundstücks der Havelland-Grundschule die Asbestsanierung des Kinderzentrums Monumen-tenstraße zu finanzieren?

Zu 10.: Nein. Da sich das Grundstück der Havelland-Grundschule im Fachvermögen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg befindet, obliegt die Entscheidung über eine Verwertung grund-sätzlich dem Bezirk. Im vorliegenden Fall wäre bei einer Verwertung jedoch der Umstand zu berücksichtigen, dass erst vor wenigen Jahren aus dem damaligen Grundschulsonderprogramm Mittel in zweistelliger Millionenhöhe für den Ausbau der Havelland-Grundschule investiert wurden, um damit nicht nur dem Bedarf an Grundschulplätzen Rechnung zu tragen, sondern auch die Dauerhaftigkeit des Standortes zu sichern.

Berlin, den 30. März 2007

Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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