Beitritt Berlins zur Klage gegen die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland
Das Land Berlin tritt dem Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes bei. Ebenso wie die Länder Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hält Berlin das Gesetz im Bundesrat für zustimmungspflichtig.
Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist am 14. Dezember 2010 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden die mit dem Kernenergienutzungs-Beendigungsgesetz aus dem Jahr 2002 eingeführten Restlaufzeiten im Durchschnitt um zwölf Jahre erhöht. Durch die Fortsetzung des Betriebs der Kernkraftwerke kommen auf die Länder und ihre Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden umfassende zusätzliche Aufgaben zu. Deshalb ist der Senat der Auffassung, dass die Gesetzesnovelle nicht ohne Zustimmung des Bundesrates hätte beschlossen werden dürfen.