Zugang zu Sozialwohnungen weiter gewährleistet!
Die bisher bis zum 31. März 2011 befristete Regelung, dass bei einer belegungsgebundenen Wohnung in Berlin die maßgebliche Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden kann, wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Der Senat hat dazu heute die von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer vorgelegte Verordnung erlassen.
Mit dieser Regelung zur Überschreitung der bundesgesetzlichen Einkommensgrenze werden in Berlin sogenannte Normalverdiener weiterhin in die Lage versetzt, eine belegungsgebundene Wohnung mieten zu können. Das sind zum Beispiel der Facharbeiter oder die Krankenschwester, die wegen der Entwicklung ihrer Einkommen aus den Einkommensgrenzen herausgefallen waren. Diesen Bevölkerungskreisen soll der gesamte gebundene Wohnungsbestand weiterhin offenstehen. Dies dient der Stabilisierung der Bewohnerstruktur und sorgt für ein ausgewogenes Sozialgefüge in Gebieten des sozialen Wohnungsbaues mit Belegungsbindungen.