Senat erhöht Steuern für Spielautomaten

10.11.2010: Höhere Steuer soll Spielcasinos unattraktiver machen und ihre Ausbreitung eindämmen.

Der Senat hat am 9. November 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes beschlossen. Danach wird der Steuersatz für Gewinnspielgeräte von derzeit 11 auf 20 % angehoben. Senator Dr. Nußbaum: „Viele Berlinerinnen und Berliner haben sich zu Recht darüber beschwert, dass zunehmend mehr Spielhallen das Stadtbild prägen und zum Glücksspiel verleiten. Mit einer stärkeren Besteuerung wollen wir das Angebot eindämmen. Wir wollen nicht, dass sich an jeder Ecke in Berlin Spielhallen ansiedeln. Suchtprävention und Jugendschutz gehen vor Gewinnmaximierung von Glücksspielanbietern.“

Die Gesamtzahl der Gewinnspielgeräte in Spielhallen und an sonstigen Aufstellorten ist in Berlin zwischen Ende 2005 und Ende 2009 von 5.882 auf 10.135 gestiegen. Begleitend zur Anhebung der Vergnügungssteuer verfolgt Berlin daher auf Bundesebene die Klärung der Regelungskompetenz „Recht der Spielhallen“, die im Rahmen der Föderalismusreform auf die Bundesländer übertragen wurde.

  • Seite bei Twitter teilen
  • Seite bei Facebook teilen
  • Seite bei Google bookmarken
  • Seite bei Live bookmarken

YouTube-Kanal von Lars Oberg

Loading...
Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits