Berlin startet Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Der Senat startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Nach geltendem Recht erhalten Ausländerinnen und Ausländer nur dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im August 2008 entschieden, dass bei erwerbsfähigen Ausländern und Ausländerinnen bei der Ermittlung des ausreichenden Lebensunterhaltes die bestimmte Freibeträge abzuziehen sind. Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung will der Senat die alte, für erwerbsfähige Ausländer und Ausländerinnen günstigere Rechtslage wieder herstellen. Er will erreichen, dass die Freibeträge bei der Berechnung des ausreichenden Lebensunterhalts keine Berücksichtigung finden.