Mehr Toleranz für Kinderlärm in Berlin

18.02.2010: Berlin ist bundesweiter Vorreiter bei der Akzeptanz von Kindern.

Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind künftig auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar zu beurteilen. Dieser in Berlin bereits allgemein für die Verwaltung geltende Grundsatz ist jetzt auch gesetzlich verankert. Gestern ist die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin in Kraft getreten, die von der SPD geführten Koalition Anfang des Jahrs verabschiedet wurde. Berlin ist damit das erste Bundesland, das eine Privilegierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in das Landesrecht aufnimmt.

Diese Wertentscheidung im Sinne der Kinder ist zu beachten, wenn bestimmt werden muss, was den Nachbarn an Geräuschimmissionen zugemutet werden kann. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der damit gesicherte Freiraum auch die berechtigten Interessen anderer Menschen respektieren muss. Kinder müssen auch lernen, auf die Bedürfnisse ihres Umfeldes Rücksicht zu nehmen. Berlin geht also den Weg der beidseitigen Toleranz, bei der sowohl die Bedürfnisse der Kinder als auch der von Kinderlärm betroffener berücksichtigt werden.

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