Verlängerung der Schutzfristen für 146 Kleingärten bis 2020
Mindestens 80 Prozent Kleingartenflächen werden in Berlin dauerhaft erhalten. Das hat der Senat am 8. Januar 2010 beschlossen. Zur Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes ist es gelungen, die ursprünglich bis 2010 bzw. 2014 bestehenden Schutzfristen für 146 Anlagen bis zum Jahr 2020 zu verlängern. Für weitere 19 Anlagen besteht die Schutzfrist bis 2014 weiter. Sofern die Entwicklung dieser Bereiche nicht wie vorgesehen erfolgt, ist eine nochmalige Verlängerung der Schutzfrist bis 2020 zu prüfen.
Senatorin Junge-Reyer erklärte: "Ich freue mich, dass im Vergleich zu dem im Mai eingebrachten Entwurf die Perspektive für weitere Kleingartenanlagen verbessert worden ist. So konnte die Schutzfrist für die Kleingartenanlagen Am Fenn und Wiesbaden (Teilfläche) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Nordkap im Bezirk Mitte sowie Alte Sternwarte (Teilfläche) und Fortuna im Bezirk Treptow-Köpenick auch bis zum Jahr 2020 verlängert werden. Damit endet die Schutzfrist im Jahr 2010 jetzt nur noch für die Anlagen Durlach im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Hand in Hand im Bezirk Neukölln sowie für ca. 15 Parzellen der Anlage Grüne Aue in Treptow-Köpenick."
Die Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes wird im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht.