Land Berlin hat Frauenanteil im öffentlichen Dienst deutlich gesteigert
Das Land Berlin hat durch das Landesgleichstellungsgesetz seit dessen Inkrafttreten 1991 bis 2008 den Frauenanteil im öffentlichen Dienst kontinuierlich gesteigert. Frauen stellen 52,3 % des Personals im höheren Dienst der Haupt- und Bezirksverwaltungen. Auf 43,3 % hat der Senat die Frauenquote in den Aufsichts- und Verwaltungsgremien der öffentlichen Anstalten erhöht, deren Mandate vom Land Berlin besetzt werden. Mit einem Frauenanteil von 24,8 % bei den Professuren hat Berlin seine Spitzenposition im Ländervergleich weiter ausgebaut.
Der Senat will auch auf den Leitungsebenen die Gleichstellung von Frauen weiter vorantreiben. Besetzungsverfahren und gesetzliche Grundlagen werden konkretisiert. Trotz der deutlichen Steigerung des Frauenanteils im öffentlichen Dienst gilt nach wie vor: je höher die Laufbahnstufe, desto geringer der Frauenanteil. Im Bereich der obersten Landesbehörden waren zum Stichtag des Berichts (30. Juni 2008) nur 14,5 % der Abteilungsleitungen mit Frauen besetzt. Hinzu kommt eine anhaltende Unterrepräsentanz in den Vorstands- und Geschäftsführungspositionen der landeseigenen Unternehmen und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Landes.
Das LGG verpflichtet alle Berliner Behörden, sich mit konkreten Maßnahmen aktiv für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter einzusetzen. Zu seinen Instrumenten gehören insbesondere die Quotenregelung, das Amt der Frauenvertreterin bzw. Frauenbeauftragten und die Forderung, Frauenförderpläne aufzustellen.