Finanzplanung der Schulstrukturreform steht

Nach seinem Beschluss über die Eckpunkte der Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur hat der Senat heute die Finanzplanung zur Umsetzung der Schulstrukturreform beschlossen. Der Großteil der Sekundarschulen kann durch Mittel des Konjunkturpaktes II ausgebaut werden. Darüber hinausgehende erforderliche Maßnahmen sollen im Rahmen der regulären Investitionsplanung umgesetzt werden. Das macht die Konkretisierungen bei Ausstattung und Konzepten der neuen Sekundarschulen und Ganztagsgymnasien möglich:

Sekundarschulen richten ihre Klassen auf der Basis einer Frequenz von 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse ein. Frequenz und Ausstattung werden für die einzelnen Sekundarschulklassen über diese Absenkung hinaus noch besser sein. Außerdem wird die strukturelle Förderung für Schulen mit einem hohen Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache und Lernmittelbefreiung weiter ausgebaut.

Alle Sekundarschulen sind Ganztagsschulen mit Bildungs- und Betreuungsangeboten bis in den Nachmittag. Der Ausbau zu Ganztagsschulen folgt dem Standard der bisherigen Gesamtschulen. An Sekundarschulen werden Schülerinnen und Schüler künftig in der Regel nach 13 Jahren ihr Abitur ablegen. Dadurch muss die Stundentafel in der Mittelstufe auch nicht so voll und komprimiert wie an Gymnasien sein.

Das "Duale Lernen" an jeder Sekundarschule ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern leichtere Einstiege in die Ausbildung und das Berufsleben. Sekundarschulen kooperieren dazu eng mit Betrieben und den Verbänden der Wirtschaft, den beruflichen Schulen/Oberstufenzentren (OSZ) und Trägern der Berufsvorbereitung und Ausbildung. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer (IHK) und Unternehmensverbände unterstützen die Schulstrukturreform ausdrücklich.

Lehrerinnen und Lehrer haben an allen Sekundarschulen die gleiche Unterrichtsverpflichtung. Zukünftig werden auch die Lehrkräfte, die an Haupt- und Realschulen arbeiteten, wie an allen Schulen der Sekundarstufe I und II eine Unterrichtsverpflichtung von 26 Pflichtstunden haben. Bei der Ausstattung der Sekundarschulen mit Funktionsstellen werden die Übertragung auf Zeit und die Möglichkeit der Budgetierung geprüft.

Schulen erhalten intensive Unterstützung in der Reformphase. Durch umfassende Qualifizierungs- und Unterstützungsprogramme werden alle beteiligten Schulen ab dem Schuljahr 2009/10 vielfältige Angebote für einen guten Start und eine gelungene Umsetzungsphase der Reform erhalten. Dazu gehören Schulungen für Leiter und Leiterinnen wie für die Kollegien, Fortbildungen, in denen neue, differenzierte Förderkonzepte vermittelt werden. Für diesen wichtigen Bereich steht gut ein Drittel der geplanten Ausgaben zur Verfügung.

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