Landeseigene Unternehmen entwickeln sich weiter positiv

04.11.2008: Geschäftsjahr 2007 konnte mit großem Gewinn abgeschlossen werden.

Berlin landeseigene Unternehmen haben im Geschäftsjahr 2007 ihre Ergebnisse insgesamt weiter verbessert. Der Saldo aus den Gewinnen und Verlusten aller Unternehmen (ohne Bankgesellschaft / Landesbank) lag mit 433 Mio. € im Plus und damit um 126 Mio. € über dem Vorjahresergebnis. Die Landesbank Berlin Holding AG und die Gewerbesiedlungsgesellschaft mbH wurden 2007 verkauft. Die Ergebnisse der beiden Unternehmen wurden daher in der Bilanz nicht berücksichtigt. Das vom Senat vorgegebene Ziel, die Verschuldung dauerhaft zu senken, die Zuführungen des Landes zu verringern und durch streng wirtschaftliches Handeln Gewinne zu erzielen - wurde damit von den landeseigenen Unternehmen erfolgreich umgesetzt.

Das Ergebnis der Berliner Landesbeteiligungen hat sich seit 2002 kontinuierlich verbessert - insgesamt um rund 900 Mio. €. 2002 lag der Saldo noch mit rund 460 Mio. € im Minus. 2005 wurde erstmals ein Überschuss von gut 200 Mio. € erwirtschaftet, der bis 2007 auf netto rund 433 Mio. € angestiegen ist. Im letzten Jahr haben insgesamt 40 Landesbeteiligungen mit positiven Jahresergebnissen abgeschlossen, 10 Unternehmen hatten ein ausgeglichenes Ergebnis (2006: 16) und 10 Beteiligungen (2006: 7) wiesen negative Zahlen aus. Am 31.12.2007 war das Land noch an 52 Unternehmen privaten Rechts und 8 Anstalten öffentlichen Rechts mit insgesamt 46.657 Beschäftigten unmittelbar beteiligt, davon an 40 Gesellschaften mehrheitlich. Erstmals wird mit diesem Beteiligungsbericht eine Zusammenfassung der geschlechterbezogenen Besetzung der Mandate Berlins in den Aufsichtsgremien vorgelegt. Daraus geht hervor, dass sich der Anteil der Frauen in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt hat - er beträgt aktuell 35 %. Im Bericht werden in Band 1 die individuellen Vorstands- und Geschäftsführerbezüge gemäß Vergütungs- und Transparenzgesetz vollständig veröffentlicht. Damit wird dem Vergütungs- und Transparenzgesetz vom 23.09.2005 entsprochen.

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