Kürzungen beim ALG II für Jugendliche zurücknehmen
10.04.2006: Die von der Bundesregierung beschlossene Kürzung des Arbeitslosengeld II für unter 25jährige muss zurück genommen werden. Sie ist eine unzumutbare Diskriminierung junger Menschen, die diese in ihrer Freiheit und Mobilität unzulässig einschränkt.
Im März diesen Jahres hat die Bundesregierung beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wichtige Veränderungen vorgenommen. Es wurden unter anderem die Regelsätze in Ost- und Westdeutschland auf ein einheitliches Niveau festgelegt. Damit wurde eine der wichtigsten Gerechtigkeitslücken beim ALG II geschlossen. Doch gleichzeitig wurde eine neue Gerechtigkeitslücke aufgerissen. Die Bundesregierung hat Leistungen für die unter 25jährigen zum Teil dramatisch gekürzt.
Damit werden alle jungen Menschen, die unterhalb der willkürlich gesetzten Grenze von 25 Jahren liegen, in unzumutbarer Weise diskriminiert. Sie erhalten künftig weniger Geldleistungen und auch die Kosten für die Unterkunft werden nicht mehr wie bislang übernommen. Junge ALG II - Empfänger sind so gezwungen weiter bei ihren Eltern zu wohnen. Die stete Forderung nach Flexibilität und Mobilität junger Menschen passt nicht mit dieser Maßnahme zusammen, da sie genau dies unmöglich macht.
Aus diesem Grund hat die Berliner SPD die Bundesregierung aufgefordert die Kürzungen wieder rückgängig zu machen und endlich alle Menschen, die von der Katastrophe Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, gleich zu behandeln.