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Hallo Herr Oberg, meine Frage bezieht sich auf den Abriss der Schwielowsee- Schule. Werden die Arbeiten der ausführenden Firma von einer amtlichen Stelle oder den neuen Eigentümern irgendwie überwacht? Die Schule war oder ist ja immerhin asbestbelastet. Wir sind direkte Anwohner und sind etwas besorgt, da immer wieder Arbeiter in Schutzanzügen zu sehen sind und seit 2 Tagen 1/4 stündlich Lastwagen Bauschutt zur Baustelle fahren und dort abladen! Vielleicht können Sie sich ja mal selber ein Bild machen, da Sie sich ja bis jetzt immer für eine vernünftige Lösung der Probleme dieses Geländes eingesetzt haben. Vielen Dank Dieter Metz

Antwort:
Hallo Herr Metz, ich war heute Morgen selber an der Baustelle, um mir ein Bild von der Lage zu machen. Mir ist dabei auch aufgefallen, dass die Bauarbeiter, die im Bereich der Fassade tätig sind mit weißen Anzügen und Staubschutzmasken arbeiten. Nach den mir vorliegenden Informationen wurde das Asbest bereits vom vorherigen Eigentümer Treberhilfe entfernt. Dennoch scheint es zumindest bei den Fassadenarbeiten einen weitergehenden Schutzbedarf zu geben. Für die Überwachung von Baustellen ist das Bezirksamt zuständig und hier das Hochbauamt. Ich gehe davon aus, dass neben dem Hochbauamt auch das Umweltamt in die Planungen und Überwachung der Arbeit involviert ist. Da ich es im vorliegenden Fall aber nicht mit Gewissheit sagen kann, ob Planung und Überwachung der Baustelle tatsächlich stattfinden, werde ich mich im Bezirk an die entsprechenden Stellen wenden und um Information und Stellungnahme bitten. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie als Anwohner besorgt sind. Der Schutz der Anwohner muss unbedingt gewährleistet sein und ich hätte mir auch gewünscht, dass die Anwohnerinen und Anwohner bereits im Vorfeld der Arbeiten ausführlich informiert worden wären. Beste Grüße, Lars Oberg
Dieter Metz aus Schöneberg, Do, 18.10.2012, 10:49

Lieber Herr Oberg, ich bin Lehramts-Studentin der Freien Universität Berlin und befinde mich im 5. Fachsemester. Leider bin ich mit den Umständen im Bachelor und Master für Lehrämtler sehr unzufrieden und möchte gerne in das Staatsexamen nach Halle (Saale) wechseln. Ich habe am Montag meinen Zulassungsbescheid für das 3.Fachsemester erhalten, welches unserem 5.Semester entspricht. Ich möchte diesen Studienplatz gerne annehmen, jedoch möchten mir die BAföG-Ämter keine Auskunft zum Anspruch auf Bildungsförderung geben. Paragraph 7 besagt, dass der Anspruch entfällt, sobald ich nach dem 3.Semester wechsle (->Fachrichtungswechsel), da das Studium sich in diesem Fall verlängert. Ich bin der Ansicht, dass dies in meinem Fall nicht zutrifft (Berlin 10 semester, Halle 7 Semester). Ich möchte gerne wissen, wieso ich keine Antworten erhalte und sich die Ämter sogar weigern mir zuzuhören? Es ist eine Frage, die sich ohne Anträge beantworten lässt und ich bin ehrlich enttäuscht darüber. Ich bin auf die Unterstützung angewiesen und muss wissen,ob mein Anspruch bei einem Wechsel von Berlin nach Halle bestehen bleibt. Meine Anfrage ist recht dringend, da die Universität Halle bis zum 18.9.2012 meine Dokumente benötigt. Über eine transparente Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden! Mit freundlichen Grüßen, Veronika Pal

Antwort:
Liebe Frau Pal, ich werde mich per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen. Ich denke dieses sehr persönliche Thema sollten wir in einem direkten Gespräch oder Telefonat besprechen. Beste Grüße, Lars Oberg
Veronika Pal aus Hoppegarten, Fr, 14.09.2012, 11:31

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