Schonfrist für die Linden in der Crellestraße
19.07.2013: Das Oberverwaltungsgericht untersagt die Fällung der drei Bäume in der Vegetationsperiode
Bis zum 30. September 2013 sind die drei Linden in der Crellestraße, deren Fällung vom Bezirk bereits genehmigt war, gerettet. Das Oberverwaltungsgericht erließ auf Antrag des BUND eine einstweilige Anordnung, die die Fällung der Bäume während der Vegetationsperiode, die am 30. September endet, untersagt. Damit hatte die Beschwerde des BUND Erfolg. Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag noch abgelehnt bzw. ihn als unzulässig zurückgewiesen.