Bäume in der Crellestraße dürfen gefällt werden
11.07.2013: Der BUND scheitert mit dem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschatz Deutschland (BUND), die Fällung der drei Linden vor dem Grundstück der Crellestraße 22a bis zum Ende der Vegetationsperiode zu untersagen. Das Verwaltungsgericht traf keine Entscheidung in der Sache, sondern wies die Klage des BUND mit der Begründung zurück, dass ein Naturschutzverein in dieser Angelegenheit nicht klageberechtigt sei.
Gegen diesen Beschluss kann der BUND Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin einlegen.
Für das Ziel, die Bäume in der Crellestraße zu retten ist die Entscheidung ein herber Rückschlag und es ist wohl mit einer baldigen Fällung der Bäume zu rechnen.
Quelle: www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20130710.1555.386911.html